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Alles zum Thema Social Media Recht
Alles zum Thema Social Media Recht

Was ist Social Media Recht?

Social Media Recht

Veröffentlicht am

In der heutigen digitalen Welt ist das Thema Social Media Recht von großer Bedeutung. Jeder, der in sozialen Medien aktiv ist, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. In diesem Artikel beleuchten wir verschiedene Aspekte des Social-Media-Rechts und helfen Ihnen, diese zu verstehen und sich in den sozialen Medien rechtskonform zu verhalten.

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Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

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Fragen und Antworten zum Social Media Recht

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Social Media Recht.

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Was sind soziale Medien?

Soziale Medien sind Online-Plattformen, über die Menschen miteinander kommunizieren, Inhalte austauschen und gemeinsam nutzen können. Sie ermöglichen es den Nutzern, an gemeinsamen Interessen und Aktivitäten teilzunehmen und Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen und zu pflegen. Beispiele für soziale Medien sind Facebook, TikTok, Twitter, Instagram, LinkedIn und YouTube.

Was ist Social Media Recht?

Das Social Media Recht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten von Social Media Plattformen und den dort veröffentlichten Inhalten. Social Media Recht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene rechtliche Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit der Nutzung von sozialen Medien wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube oder Twitter entstehen können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Datenschutzrecht: Social-Media-Plattformen sammeln und verarbeiten in der Regel große Mengen personenbezogener Daten, was zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen aufwirft.
  • Urheberrecht: Auf Social-Media-Plattformen werden täglich Millionen von Bildern, Videos und Texten geteilt, was häufig mit Urheberrechtsverletzungen einhergeht.
  • Persönlichkeitsrecht: Durch die Verbreitung von Inhalten in Social Media können auch Persönlichkeitsrechte von Personen betroffen sein, z.B. durch Verleumdung, Rufschädigung oder die Veröffentlichung von privaten Fotos.
  • Wettbewerbsrecht: Die Verwendung von Social Media für Marketingzwecke unterliegt spezifischen rechtlichen Anforderungen und Einschränkungen. Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts stellen sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten, etwa in Bezug auf Schleichwerbung oder den Einsatz von Influencern.
  • Strafrecht: Im Bereich des Strafrechts können Social-Media-Aktivitäten auch strafrechtliche Konsequenzen haben, etwa durch die Verbreitung von Hasskommentaren oder extremistischen Inhalten.
  • Medienrecht: Social-Media-Plattformen gelten auch als Medien, so dass auch medienrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen können, etwa bei der Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens oder bei der Veröffentlichung von Inhalten, die im öffentlichen Interesse liegen.

Diese Liste ist nicht abschließend, da sich das Social Media Recht je nach Rechtsordnung und individuellen Umständen variieren kann.

Was ist ein Social Media Recht Seminar?

Ein Social Media Recht Seminar ist eine Schulungsveranstaltung, die sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media beschäftigt. Das Seminar behandelt verschiedene Themen wie Datenschutz, Impressumspflicht, Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht und Haftungsfragen. Das Seminar richtet sich an Personen, die Social Media beruflich oder privat nutzen und ihr Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen vertiefen möchten. Insbesondere Unternehmen sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Social Media Recht Seminar schicken, um sicherzustellen, dass ihre Social Media Aktivitäten rechtskonform sind.

Social Media Marketing im Unternehmen - Wo liegen die Gefahren?

Social Media Marketing ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der Marketingstrategie vieler Unternehmen. Durch die direkte Ansprache potenzieller Kunden über soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, TikTok, Twitter, LinkedIn, Xing & Co. können Marketingkampagnen schnell und effizient umgesetzt werden. Doch neben den zahlreichen Vorteilen birgt Social Media Marketing auch einige Gefahren, die Unternehmen im Auge behalten sollten.

Wer in diesen Netzwerken Marketingkampagnen durchführt, wird auch Bilder, Videos, Texte und Musik teilen, hochladen oder auf andere Art und Weise verwenden. Unternehmen wie auch Private sollten bei der Nutzung der Sozialen Medien daher insbesondere die Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Markenrechte Dritter beachten, um den Erhalt teurer Abmahnungen zu verhindern.

Wie kann man Abmahnungen verhindern?

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Markenrechts- und Wettbewerbsrechtsverstößen sind keine Seltenheit und können enorme Kosten auslösen. Dies kann man verhindern, indem man auf ein paar Dinge achtet.

  • Urheberrecht beachten
  • Persönlichkeitsrecht beachten
  • Markenrecht beachten
  • Wettbewerbsrecht beachten

Social-Media-Marketing im Unternehmen: Das gilt es zu beachten

YouTube Video: Social-Media-Marketing im Unternehmen: Das gilt es zu beachten
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Social Media Plattformen für das Marketing und die Unternehmenskommunikation. Was ist zu berücksichtigen und worauf sollte man beim Einsatz von Mitarbeitern als Social Media Redakteure achten.

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Social Media Recht und Urheberrecht

Wichtig ist, dass man beim Posten von Videos, Bildern oder Texten von fremden Personen das Urheberrecht beachtet.

Ist der Urheber damit einverstanden?

Das sollte im Vorfeld geklärt werden, hierzu sollte man sich die schriftliche Einwilligung des Urhebers besorgen. Ist dies nicht möglich, sieht man am besten von einer Verwendung ab.

Eine weitere Möglichkeit um nicht in Konflikt mit dem Urheberrecht zu geraten ist, wenn das jeweilig verwendete Werk (Video, Bild, Text) unter einer Public Domain (freie Nutzung) oder einer entsprechenden CC-Lizenz (Creative Commons Lizenz) veröffentlicht wird.

Nutzen Sie Social Media in Ihrem Unternehmen?

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Social Media und Persönlichkeitsrecht

Die Persönlichkeitsrechte von Personen können verletzt werden, wenn Bilder oder Videos ohne das Einverständnis der abgebildeten Person online gestellt werden. Dies kann in schwerwiegenden Fällen sogar zu Geldentschädigungsansprüchen führen, so wenn bspw. Nacktbilder oder andere peinliche Bilder (bspw. Party-Suff-Bilder) eines Dritten der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das Gleiche kann für falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken und sonstige strafbare Äußerungen wie Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen, Nötigungen, Bedrogungen, etc. gelten.

Social Media und Marken

Marken, Logos und Markenprodukte finden sich auf jeder Timeline wider. Hier können Markenrechte verletzt werden. Die Folge können sehr teure Abmahnungen sein, die von den Markeninhabern ausgesprochen werden. Betroffen von Abmahnungen wegen der Verletzung von Markenrechten sind in der Regel Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr anbieten und bewerben. Das ist auch über die Sozialen Medien möglich. Privatpersonen können keine Markenrechte verletzen.

Social Media und Wettbewerbsrecht

Konkurrenten beobachten sich auch in den Sozialen Netzwerken immer genauer. Verstößt ein Konkurrent gegen wettbewerbliche Vorschriften – bspw. durch eine rechtswidrige Werbeaussage, dann kann auch dies abgemahnt werden.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Tobias Röttger ist Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Er hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media Recht, Recht am eigenen Bild, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
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