Social Media und Persönlichkeitsrecht
Die Persönlichkeitsrechte von Personen können verletzt werden, wenn Bilder oder Videos ohne das Einverständnis der abgebildeten Person online gestellt werden. Dies kann in schwerwiegenden Fällen sogar zu Geldentschädigungsansprüchen führen, so wenn bspw. Nacktbilder oder andere peinliche Bilder (bspw. Party-Suff-Bilder) eines Dritten der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das Gleiche kann für falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken und sonstige strafbare Äußerungen wie Beleidigungen, üble Nachreden, Verleumdungen, Nötigungen, Bedrogungen, etc. gelten.
Social Media und Marken
Marken, Logos und Markenprodukte finden sich auf jeder Timeline wider. Hier können Markenrechte verletzt werden. Die Folge können sehr teure Abmahnungen sein, die von den Markeninhabern ausgesprochen werden. Betroffen von Abmahnungen wegen der Verletzung von Markenrechten sind in der Regel Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr anbieten und bewerben. Das ist auch über die Sozialen Medien möglich. Privatpersonen können keine Markenrechte verletzen.
Social Media und Wettbewerbsrecht
Konkurrenten beobachten sich auch in den Sozialen Netzwerken immer genauer. Verstößt ein Konkurrent gegen wettbewerbliche Vorschriften – bspw. durch eine rechtswidrige Werbeaussage, dann kann auch dies abgemahnt werden.