Sie sind Händler auf Mobile.de, verkaufen dort Fahrzeuge und wurden schlecht bewertet? Nicht jede Bewertung müssen Sie hinnehmen. Verstößt eine Bewertung nämlich gegen die Nutzungsrichtlinien des…
Streit um ein Wahlplakat mit der großgedruckten Aufschrift „Hängt die Grünen!“ „Der III. Weg“ ist es eine Fehlentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz?
Darf man innerhalb einer Bewertung im Internet den Namen einer Mitarbeiterin des bewertenden Unternehmens nennen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm in der Sache I-4 U 189/20 zu beschäftigen.