Streit um ein Wahlplakat mit der großgedruckten Aufschrift „Hängt die Grünen!“ „Der III. Weg“ ist es eine Fehlentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz?
Darf man innerhalb einer Bewertung im Internet den Namen einer Mitarbeiterin des bewertenden Unternehmens nennen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamm in der Sache I-4 U 189/20 zu beschäftigen.
Üble Nachrede ist als Ehrdelikt eine Straftat. Wenn ein Täter Tatsachen über sein Opfer behauptet oder verbreitet, die nicht als eindeutig wahr beweisbar sind.