Das Landgericht Köln hat Stellung zur Zulässigkeit der Presse- und Medienberichterstattung im Zusammenhang mit prominenten Todesfällen bezogen und dabei klargestellt, dass das öffentliche Informationsinteresse der Presse und Medien die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familienangehörigen überwiegt, wenn zutreffend und sachlich berichtet wird.
Die Unterlassungsklage eines Arztes gegen einen Verlag wegen einer Berichterstattung über einen Arzthaftungsprozess wurde abgewiesen. Das Gericht urteilte, das die Pressefreiheit überwiegt.
Für einen renommierten Verlag konnten wir eine Schadensersatzklage in Höhe von 30.000 € wegen einer Berichterstattung abwehren. Eine Kreditgefährdung wurde nicht angenommen.
Vergleichende Werbung - Veröffentlichung einer Pressemitteilung über die Verletzung von Betriebsgeheimnissen durch einen Konkurrenten kann zulässig sein.
BGH bejaht Haftung eines Senders für Weiterverbreitung eines Videos auf YouTube durch Dritte bei einer rechtswidrigen Filmberichterstattung. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen.