LG Lübeck: Eine schlechte Bewertung ohne Tatsachengrundlage ist immer rechtswidrig
Eine schlechte Bewertung ohne Tatsachengrundlage ist unzulässig, auch wenn die Bewertung keinerlei Text enthält.
Eine schlechte Bewertung ohne Tatsachengrundlage ist unzulässig, auch wenn die Bewertung keinerlei Text enthält.
Wer eine Bewertung abgibt, muss sich vergewissern, dass auch der Richtige bewertet wird.
Urteilsverkündung auf den 29.01.2016 verschoben. Google - Klageverfahren vor dem LG Hamburg - Recht auf Vergessenwerden
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Zusendung von Werbe-Mails gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
Der BGH stellt fest, dass Jameda auch auf Schadensersatz verklagt werden kann, wenn es zu unzulässigen Bewertungen kommt.