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Jameda: negative Bewertung selbst löschen lassen
Wie kann man Jameda Bewertungen löschen?

Veröffentlicht am

Ärzte können auf Internet-Bewertungsportalen wie beispielsweise Jameda bewertet werden Dies bietet für potentielle Patienten eine gute Orientierung über die Qualität der Behandlung.

  • Was aber, wenn die - meist anonyme - Bewertung negativ ist?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann man solche Bewertungen löschen lassen?

Unzulässig kann eine Bewertung aus zwei Gründen sein: Sie verstößt gegen geltendes Recht oder gegen die Nutzungsrichtlinien von Jameda.

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com

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Infobox:
Diese Bewertungen erlaubt das Gesetz nicht

Welche Bewertungen sind verboten?

YouTube Video: FAQ: Google Bewertung - Welche Bewertungen sind verboten❓
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FAQ: Google Bewertung - Welche Bewertungen sind verboten❓

Einen Anwalt brauchen Sie für die ersten Schritte nicht unbedingt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie unzulässige Bewertungen löschen lassen können – und was zu tun ist, wenn dies nicht klappt.

Schritt 1: Bewertung beanstanden und Prüfverfahren einleiten

Jede Bewertung auf Jameda können Sie als Betroffener melden. Das Portal prüft dann, ob Ihr Einwand an der Bewertung berechtigt ist.

Quelle: Jameda. Direkt unter der Bewertung lässt sich eine Bewertung melden.
Quelle: Jameda. Direkt unter der Bewertung lässt sich eine Bewertung melden.

Als nächstes fragt Jameda danach, wer Sie sind.

Quelle: Jameda. Es gibt verschiedene Auswahlmöglichkeiten.
Quelle: Jameda. Es gibt verschiedene Auswahlmöglichkeiten.

Im nächsten Fenster können Sie Ihre Bedenken konkretisieren:

Begründung wieso die Bewertung nicht zutreffend ist
Begründung wieso die Bewertung nicht zutreffend ist

Klicken Sie auf weiter, leiten Sie das Prüfverfahren von Jameda aus. In einem Werbefilm stellt das Portal sein Prüfverfahren vor. Hier zeigt sich, dass Jameda selbst eine rechtliche Bewertung vornimmt. Je nachdem wie diese ausfällt, löscht Jameda eine gemeldete Bewertung oder belässt sie auf der Plattform.

Und genau hier liegt das Problem. Die Mitarbeiter von Jameda haben keine Deutungshoheit über die Zulässigkeit von Äußerungen. Sie können sich bei der rechtlichen Bewertung irren, was jedoch nicht zu Ihren Lasten gehen darf.

Zu anderen Möglichkeiten der Problemlösung informiert Jameda übrigens auch in einem Video. Vorgeschlagen wird, eine Bewertung zu kommentieren oder den Verfasser direkt zu kontaktieren.

Schritt 2: Jameda löscht nicht?
Frist setzen.

Das geht einmal schriftlich per Brief an

jameda GmbH

Balanstr. 71a
81541 München

Und per Mail an

[email protected]

Wir empfehlen, beide Wege parallel zu gehen.

Schritt 3: Anwalt einschalten

Reagiert Jameda auf Ihre Forderung nicht oder kommt Ihrem Wunsch nicht nach, sollten Sie sich rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt suchen. Was dieser tun kann, erfahren Sie mit einem Klick in diesem Artikel.

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Häufig gestellte Fragen zu Jameda

Ärztebewertungsportale sind rechtlich zulässig. Dies ist bereits abschließend gerichtlich geklärt. Wer ärztliche Leistungen am Markt anbietet, muss sich grundsätzlich auch Bewertungen gefallen lassen. Allgemein ist anerkannt, dass Ärzte in der öffentlichen Auseinandersetzung auch Kritik und negative Bewertungen hinnehmen müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine echte Kritik handelt und nicht um eine gezielte Rufschädigung. Kritik kann sogar in überspitzter und polemischer Form geäußert werden, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht. Dementsprechend sind Werturteile und somit negative Bewertungen von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt und grundsätzlich zulässig.

Ein Tätigwerden des Portalbetreibers ist nur dann Pflicht, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann. Daher kann bereits in einem frühen Stadium ein anwaltliches Schreiben erforderlich sein und dabei helfen, weiteren Reputationsverlust zu verhindern. Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Entfernung / Löschung der rechtswidrigen Einträge.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

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