Der Bewerter schreibt:
„Wir arbeiten in einem Großraumbüro mit 20 Angestellten“
wenn diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht, weil beispielsweise jeder Angestellte ein eigenes Büro hat, muss der Arbeitgeber dies entsprechend klarstellen:
Der Arbeitgeber kann dann kununu schreiben:
„Die Aussage in der Bewertung „Wir arbeiten in einem Großraumbüro mit 20 Angestellten“ entspricht nicht der Wahrheit, da jeder Angestellte in unserem Hause ein eigenes Büro hat.“
Enthält die Bewertung keinen Text, kann der Arbeitgeber angeben, dass die Bewertung keinem Arbeitnehmer oder Bewerber zugeordnet werden kann.
Der Arbeitgeber kann dann zu den einzelnen Kategorien, die bewertet wurden, eine Stellungnahme abgeben.
Beispiel:
Gehalt / Sozialleistungen: 1 Stern
Zahlt der Arbeitgeber ein überdurchschnittliches Gehalt und auch entsprechende Sozialleistungen, entsteht durch die Vergabe eines Sterns durch den Bewerter ein völlig falsches Bild über das Unternehmen. Der Arbeitgeber kann Kunnunu dann mitteilen, dass überdurchschnittlich viel Gehalt gezahlt wird.
weiteres Beispiel:
Gleichberechtigung: 1 Stern
Werden weibliche und männliche und diverse Angestellte gleich behandelt und gibt es auch ansonsten keinerlei Ungleichbehandlungen, so kann der Arbeitgeber dies kununu entsprechend mitteilen.