Google Löschantrag
so stellen Sie einen Löschantrag bei Google
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, vergessen zu werden – auch im Internet. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil „Recht auf Vergessenwerden“ manifestiert. Hiernach ist eine namensbasierte Blockierung von URLs (Internetseiten) möglich, wenn durch die Namenseingabe in die Suchmaschine unangenehme Inhalte sichtbar gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Inhalte selbst einmal rechtmäßig waren, auf die die Links verweisen. Wir haben umgehend nach Verkündung des Urteils einen Musterantrag entwickelt, der allen Betroffenen helfen soll, die ihr Recht auf Vergessenwerden gegenüber Google durchsetzen wollen. Die Nutzung ist kostenfrei, ebenso die Verteilung unter Einhaltung der unten genannten CC-Lizenzen.