Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Google Löschantrag
so stellen Sie einen Löschantrag bei Google

Veröffentlicht am

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, vergessen zu werden – auch im Internet. Diesen Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil „Recht auf Vergessenwerden“ manifestiert. Hiernach ist eine namensbasierte Blockierung von URLs (Internetseiten) möglich, wenn durch die Namenseingabe in die Suchmaschine unangenehme Inhalte sichtbar gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Inhalte selbst einmal rechtmäßig waren, auf die die Links verweisen. Wir haben umgehend nach Verkündung des Urteils einen Musterantrag entwickelt, der allen Betroffenen helfen soll, die ihr Recht auf Vergessenwerden gegenüber Google durchsetzen wollen. Die Nutzung ist kostenfrei, ebenso die Verteilung unter Einhaltung der unten genannten CC-Lizenzen.

gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com

Kontaktformular

Google Webformular
Löschung aufgrund des europäischen Datenschutzes
Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten

Hier gelangen Sie zum Webformular von Google

Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht

Alternative Möglichkeiten der Zustellung

  1. Per Mail ([email protected])
  2. Per Fax: +1 650 253 0001
  3. Per Brief im sogenannten Einwurfeinschreiben
  4. Per Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB)

Um sicherzugehen das Ihr Antrag Google auch erreicht, sollten Sie mindestens einen der Punkte 1-3 einhalten.

Wir empfehlen Ihnen den Antrag auf doppeltem Wege Google zukommen zu lassen.

Der vierte Punkt ist rechtssicher, jedoch nicht kostenlos.

Ausschlaggebend für den Antrag war das Urteil des EuGH (Urteil v. 13.05.2014, Az.: C-131/12), hier das Urteil als PDF

Kontakt Google Europa

Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland
Tel: +353 1 543 1000
Fax: +353 1 686 5660
E-Mail: [email protected]

Kontaktdaten Google Inc.

Google Inc.
1600 Amphitheatre Parkway
Mountain View, CA 94043
USA
Tel: +1 650 253 0000
Fax: +1 650 253 0001
E-Mail: [email protected]

Kontaktdaten Google Germany GmbH

ABC-Strasse 19
20354 Hamburg
Germany
Telefon: +49 40-80-81-79-000
Fax: +49 40-4921-9194

Passivlegitimation

Die Google Inc. ist in jedem Fall zuständig und damit passivlegitimiert, wenn es um die Durchsetzung des Anspruchs „Recht auf Vergessenwerden“ geht. Die Google Germany GmbH streitet die Passivlegitimation ab. In mehreren aktuellen Klageverfahren, die unsere Kanzlei bundesweit gegen Google führt, ist die Frage der Passivlegitimation streitgegenständlich. Wir empfehlen derzeit die Kontaktaufnahme zur Google Germany GmbH nicht ohne die gleichzeitige Kontaktaufnahmen zur Google Inc..

Dieses Muster wurde von gulden röttger rechtsanwälte entwickelt und wird zur freien Verfügung gestellt

Das Muster zum Löschungsantrag ist ab sofort hier abrufbar.

Muster Löschungsantrag "Recht auf Vergessenwerden" Google Suchmaschine von gulden röttger rechtsanwälte ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
Beruht auf dem Werk unter https://ggr-law.com/fileadmin/downloads/google-loeschantrag.doc.

Sie wollen Suchergebnisse löschen lassen?

Rufen Sie mich an!
 06131 240950

Schreiben Sie mir!
KONTAKT

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen253 Bewertungen auf ProvenExpert.com