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Rufmord durch Google Bewertungen - Flaggen, Melden, Rechtliche Schritte
Was kann man tun?

Veröffentlicht am

Der gute Ruf ist eines Unternehmens ist den Inhabern heilig. Er steht für das, was Kunden mit den Waren oder Dienstleistungen des Unternehmers verbinden. Doch so wichtig der Ruf ist, so fragil ist er auch. Wird Rufmord durch Google Bewertungen begangen, ist der Lack des guten Images schnell ab. Hier erfahren Sie, wie Sie selbst oder mit Hilfe eines Rechtsanwalts gegen rechtswidrige Google Bewertungen vorgehen können - Tipps und Anleitungen vom Fachanwalt

gulden röttger rechtsanwälte

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Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

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Google Bewertungsfunktion

Die Bewertungsfunktion von Google ist wohl die, auf die die meisten potenziellen Kunden bei der ersten Suche nach einem Unternehmen stoßen. Hier schildern zufriedene oder auch weniger zufriedene Kunden, wie ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Unternehmen waren. Manche geben auch Tipps, was noch besser werden könnte. Das ist gelebte Meinungsfreiheit.

Problematisch wird es, wenn die Bewertung polemisch ist oder auf unwahren Behauptungen beruht und vielleicht sogar Rufmord durch Google Bewertungen begangen wird.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nie erlaubt

Ein Extremfall einer unwahren Tatsachenbehauptung ist folgender Fall: Ein Google-Nutzer war nie Kunde des Unternehmens. Er kann nicht behaupten, der Service vor Ort sei schlecht. Weil Dritte auf den ersten Blick aber nicht erkennen können, wer dort wirklich seine Erfahrung teilt, oder einfach nur Rufmord betreiben will, gibt es Möglichkeiten gegen diese Bewertung vorzugehen. Das gilt auch für andere Unwahrheiten.

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Rufschädigung versus Rufmord

Handelt es sich um eine polemische Bewertung, verletzt diese den Unternehmer in seinem (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht, wenn nicht das „Meinungsäußerungsinteresse“ des Bewertenden überwiegt. In diesem Zusammenhang häufig verwendete Begriffe sind „Rufschädigung“ und „Rufmord“. Juristisch gesehen gibt es keinen Tatbestand mit entsprechendem Namen. Dennoch kann man dagegen vorgehen.

  • Eine Rufschädigung ist jede Aussage, die eine Person oder ein Unternehmen in der Öffentlichkeit „schlecht dastehen“ lässt. Das kann selbst eine wahre Äußerung sein, die unabsichtlich verbreitet wird. Ein böser Wille muss also nicht dahinterstehen.
  • Als Rufmord kann man alle Aussagen bezeichnen, die dem Ansehen einer Person oder eines Unternehmens besonders stark schaden. Der Rufmord ist sozusagen die gesteigerte Form der Rufschädigung.

Google Bewertungen können sowohl Rufschädigung als auch Rufmord sein. Juristisch gesehen kommt es auf die oben genannte Abwägung an. Eine Frage, die sich oft nur schwer beantworten lässt. Denn es stehen sich zwei der wichtigsten Grundrechte gegenüber, von denen keines stets den Vorrang hat: Die Meinungsfreiheit des Bewerters auf der einen Seite und das Unternehmerpersönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auf der anderen Seite.

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Lügen und Beleidigungen: Ein Fall für das Strafrecht

Eindeutiger ist die Lage bei über die Bewertungsfunktion verbreiteten Lügen. Diese können mitunter sogar strafbar sein – Üble Nachrede und Verleumdung sind hier die Stichwörter. Beleidigungen sind in Bewertungen genauso verboten wie anderswo im Alltag.

Das können Sie beim Rufmord tun:
3 Möglichkeiten im Überblick

1. Als unangemessen melden - Flagge

Google selbst hat ein sogenanntes Beschwerdemanagement. Hier können grundsätzlich alle unangemessenen Beiträge gemeldet werden.

Soll eine Bewertung gelöscht werden, sind jedoch ein paar Klicks nötig. Zunächst ist der Brancheneintrag über die Google Suche oder Google Maps aufzurufen. Dort muss man den Link Google-Rezensionen anklicken.

Dort kann eine einzelne Bewertung ausgewählt werden. Eine Flagge / Fähnchen am Rand ist der sogenannte „Melde-Button“:

Voraussetzuung ist jedoch, dass man einen Google-Account hat. Ein Klick darauf führt zu einer Seite, bei der Gründe angegeben werden können. Zwei weitere Klicks und die Meldung wird abgeschickt:

2. Google Bewertung über Google Formular melden
Anderes Problem melden und die Entfernung aufgrund rechtlicher Verstöße beantragen

Etwas mehr Nachdruck hat Ihr Anliegen, wenn Sie sich mit einem vorgefertigten Formular direkt an Google wenden. Google stellt dafür auch eine Anleitung zur Verfügung.

In dem Formular fordert Sie Google dazu auf, Ihr Löschanliegen ausführlich zu begründen und möglichst die Gesetze bzw. rechtlichen Bestimmungen aufzuführen, gegen die gemeldete Bewertung verstößt.

"Bitte begründen Sie ausführlich, warum der Inhalt unter den oben genannten URLs Ihrer Meinung nach rechtswidrig ist. Zitieren Sie dabei nach Möglichkeit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen."

Ein Problem das häufig auftritt, ist, dass Google Bewertungen hauptsächlich mit Blick auf die eigenen Richtlinien überprüft. Es kann also sein, dass eine Bewertung online bleibt, obwohl sie rechtswidrig ist.

3. Mit Rechtsanwalt gegen Google Bewertung vorgehen
Google löscht nicht

Reagiert oder löscht Google die von Ihnen gemeldete rechtswidrige Google Bewertung nicht, können Sie im nächsten Schritt einen versierten Rechtsanwalt mit der Löschung der rechtswidrigen Google Bewertung beauftragen. Denn nur, weil eine Bewertung nach Google-Maßstäben in Ordnung ist, ist sie nicht automatisch auch nach dem deutschen Recht zulässig.

Der Anwalt kann für Sie überprüfen, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Im zweiten Schritt kann er Google noch einmal über die rechtswidrige Google Bewertung in Kenntnis setzen. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn ihr eigener Löschantrag eventuell nicht ausreichend begründet war.

Im nächsten Schritt kann der Anwalt Google außergerichtlich abmahnen. 

Weigert sich Google trotz der Abmahnung die rechtswidrige Google Bewertung zu löschen, kann der Anwalt in Ihrem Auftrag Google verklagen. Google wird dann auf Löschung der rechtswidrigen Bewertung, auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung der entstandenen Anwaltskosten verklagt.

Selbstverständlich müssen Sie nicht erst Schritt 1 (Als unangemessen melden - Flagge) oder Schritt 2 (Google Bewertung über Google Formular melden) selbst durchführen. Wenn Sie keine Zeit, keine Lust oder sich das nicht selbst zutrauen, können Sie auch direkt einen Rechtsanwalt mit dem Vorgehen gegen die rechtswidrige Google Bewertung beauftragen.

Was müssen Sie tun, wenn wir Ihre Google Bewertung löschen lassen sollen?
Wir löschen ihre unzulässigen negativen Google Bewertungen

Was müssen Sie tun, wenn wir Ihre Google Bewertung löschen lassen sollen?

  1. Schicken Sie uns bitte einen Screenshot und den Link zu der Google-Bewertung per Email ([email protected]) oder über unser Kontaktformular und teilen uns folgende Angaben mit:
    • Mitteilung, welche Angaben in der Bewertung falsch sind
    • Ob Ihnen der Bewerter bekannt ist oder ob dieser niemals Kunde von Ihnen war
  2. Wir teilen den unverzüglich und juristisch korrekt mit, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen und zu welcher Vorgehensweise wir Ihnen anraten. Selbstverständlich klären wir Sie in diesem Schritt auch über die Kosten auf
  3. Sie wählen das passende Angebot und wir legen direkt mit der anwaltlichen Arbeit los

Sie möchten gegen eine Google Bewertung vorgehen?

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Fazit

Nicht jede Google Bewertung ist zulässig. Rufmord durch Google Bewertungen kann bekämpft werden. Zunächst sollten Sie eine Bewertung „melden“. Unsere Anleitung zeigt wie es geht. Ein Google Formular hilft in problematischen Fällen weiter. Wenn auch das nicht zum Erfolg führt, gehen Sie gemeinsam mit einem erfahrenen Rechtsanwalt mit rechtlichen Mitteln (Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage) gegen Google und die rechtswidrige Bewertung vor.

"Auch der Global Player Google muss sich an die deutschen Gesetze halten und ist daher nicht unantastbar, wie schon zahlreiche von unserer Kanzlei geführten Gerichtsverfahren gegen Google bewiesen haben." - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Karsten Gulden, LL.M. 

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

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