Leistungen im Persönlichkeitsrecht
So helfen wir unseren Mandanten
Wir kennen die Besonderheiten der digitalen Welt, da wir mit den neuen Medien aufgewachsen sind und diese selbst nutzen. Daher sind wir in der Lage, unsere Mandanten bestmöglich und zeitgemäß zu schützen.
Wir helfen Personen und Unternehmern, deren wirtschaftlicher Ruf und deren Ansehen im Internet verletzt werden
Wir sorgen für die Löschung von Falschinformationen, Verleumdungen, personenbezogenen Daten und veralteten Informationen aus Google und der Google-Suche
Wir sorgen für eine Bereinigung von Online-Archiven bei Verlagen (no-index, Löschung des Namens)
Wir sorgen dafür, dass die geschäftsschädigenden und ehrverletzenden Äußerungen gelöscht werden - weltweit
Wir setzen Schadensersatzansprüche und Geldentschädigungen für unsere Mandanten durch (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage gegen die Täter)
Wir erstatten Strafanzeige und beantragen Akteneinsicht
Wir lösen Konflikte, wo das Recht an seine Grenzen gerät
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an Profis zusammen (Internetdetektive, Monitoring-Agenturen, Rechtsanwälten D-A-CH, Staatsanwaltschaften, Polizei)
Rufen Sie uns an: 06131-240950 oder schreiben uns eine Mail: anfrage@ggr-law.com
Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Gegen Google kann man eh nichts machen? Das ist falsch!
Immer wieder bekomme ich zu hören, dass man ja gegen Google machtlos sei. Viele Unternehmer unterliegen zudem den Irrglauben, man könne Google nicht in Deutschland verklagen. Diese Annahmen sind unbegründet und falsch. Google muss sich an die deutschen Gesetze und auch an die europäischen Verordnungen und auch an die Rechtsprechung halten. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Position der Unternehmen in Europa und damit auch in Deutschland gestärkt.
Wenn Google außergerichtlich nicht tätig wird oder nicht in dem gewünschten Maße, muss man Taten folgen lassen. Mit anderen Worten: Wer A sagt muss auch B sagen. Wir setzen Google über Rechtsverstöße in Kenntnis und geben Google die Möglichkeit, die Rechtsverstöße abzustellen. Wenn Google das nicht macht und unsere Fristen verstreichen lässt, mahnen wir Google ab. Wenn Google dann immer noch nicht reagiert, verklagen wir Google. Dies ist der stringente und effizienteste und damit auch der erfolgsversprechendste Weg, um Rechtsverstöße zu beseitigen und auch um Rechtssicherheit für die Zukunft zu erlangen.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) / Recht am eigenen Bild / Presserecht
Vorgehen bei Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Opfer von rechtswidrigen Medienberichterstattungen bzw. Personen, die in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sind stehen umfassende Abwehrinstrumente zur Verfügung, um weitere Verstöße für die Zukunft zu verhindern und einen Ausgleich für den eingetretenen Schaden zu ermöglichen.
Wir kümmern uns nachhaltig um den Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten. Dies gilt für Private ebenso wie für Unternehmen, deren guter Ruf betroffen ist.
Fragen zu Meinungsäußerungen und (falschen) Tatsachenbehauptungen, zu erlaubten Kritiken und Schmähkritiken, dem Recht am eigenen Bild, dem Umfang der Privatsphäre und zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte - das sind die Themen, mit denen wir uns täglich in der Praxis des Äußerungsrechts befassen.
Die Wort- und Bildberichterstattung in den Medien - insbesondere im Internet - führt immer häufiger zu Rechtsverletzungen, die nicht hingenommen werden müssen. Dies gilt insbesondere bei falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Verleumdungen, unzulässiger Verdachtsberichterstattung, falschen Gerüchten, unzulässigen oder falschen Zitaten und Interviews.
Für unsere Mandanten setzen wir im Falle eines äußerungsrechtlichen Verstoßes Gegendarstellungen, Unterlassungs- und Berichtigungsansprüche, sowie Schadenersatzansprüche und Geldentschädigungen durch.
Die Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte realisiert die Durchsetzung der nachfolgend skizzierten Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für ihre Mandanten.
Die Ansprüche im Falle unzulässiger Medienberichterstattung
- Unterlassung
- Berichtigungsanspruch - Widerruf
- Gegendarstellung
- "Schmerzensgeld" - Geldentschädigung
- materieller Schadensersatz
- sonstige Ansprüche
Durchsetzung der Ansprüche im Falle einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR)
- Abmahnung
- einstweilige Verfügung
- Klageverfahren
- Vollstreckung
Vertragliches
Im Falle von Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts muss es jedoch nicht immer zu langwierigen Klageverfahren kommen. Es besteht zwischen dem Verletzten und dem Verletzer auch die Möglichkeit, sich vertraglich zu verständigen. In der Praxis werden sodann Lizenzverträge abgeschlossen, die die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen.