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Flucht vor der Krise oder Flucht in die Medien?
Wann Unternehmen mit den Medien kooperieren sollten

Veröffentlicht am

Heute reicht eine kleine Verfehlung eines Unternehmens aus, um die komplette Reputation in Schieflage zu bringen. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, gibt es Handlungsstrategien für Unternehmen im Umgang mit den Medien. 

Wann und warum es für Unternehmen, die sich in der Krise befinden, sinnvoller ist, sich aktiv an die Medien zu wenden und mit ihnen zu kooperieren, will ich in diesem Beitrag erläutern. 

gulden röttger rechtsanwälte

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Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

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karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com

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Gründe für ein aktives Vorgehen

P.T. Barnum soll einmal gesagt haben: ”There's no such thing as bad publicity”. Das sehen Unternehmen, denen ein Schaden droht oder ein Fehler unterlaufen ist, häufig anders. Allerdings ist der offene und selbstbestimmte Umgang mit der ”bad publicity” häufig die bessere Lösung, als sich die „schlechte Presse“ einfach gefallen zu lassen und den Kopf in den Sand zu stecken. Denn: 

Keine oder schlechte Öffentlichkeitsarbeit kann die Krise weiter verstärken. 

Verschweigen, Vertuschen und Herausreden führt zu Vertrauensverlust und einem schlechten öffentlichen Bild. 

Durch aktives Vorgehen kann ein drohender Imageschaden abgewendet werden. 

Meinungshoheit und Moderation der Diskussion sind zu empfehlen. Mutmaßungen und Spekulationen können im Vorfeld verhindert oder eingedämpft werden. 

Handlungsstrategien im Umgang mit den Medien

Unternehmen sollten bereits im Vorfeld eine langfristige Strategie zur Vermeidung von Negativschlagzeilen entwickeln. 

Ist die Krise eingetreten, ist es empfehlenswert proaktiv auf die Presse zuzugehen, um ein Vertrauensverhältnis zu schaffen und sich als verlässlicher Gesprächspartner zu präsentieren. 

Weitere Handlungsstrategien der Krisenkommunikation sind: 

  • Erarbeitung eines Kommunikationsleitfadens und Handlungsplans 

  • Bestimmung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Krisenkommunikation 

  • Zur Verfügung stellen aller relevanten Fakten 

  • Offene Kommunikation auf Basis aktueller Erkenntnisse 

  • Nachvollziehbare Erläuterung der einzelnen Handlungsschritte 

  • Verdeutlichung der Ursachen und der Folgen der Krise 

  • Einbeziehung betroffener Personen, Mitarbeiter, Behörden usw. 

  • Betreiben offensiver Pressearbeit klassisch durch Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, oder Informationsgesprächen 

  • Aufbau und Pflege von Netzwerken, insbesondere Nutzung der digitalen Plattformen 

Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Sie verdeutlicht, wie wichtig klare Strukturen und vorbereitete Strategien für Krisenkommunikation sind. 

Umgang mit Presseanfragen von Journalisten und Journalistinnen

Auch sollte man Presseanfragen nicht einfach aus dem Weg gehen, da die Reaktion auf solche die weitere Berichterstattung maßgeblich beeinflusst. Auch hier gilt, dass Transparenz und Offenheit Vertrauen schafft und Spekulationen verhindert. Durch proaktive Kommunikation können Unternehmen Fakten setzen, den Dialog bestimmen und Fehlinformationen vermeiden. 

Was müssen Unternehmen bei der Kommunikation mit der Presse beachten?

Man sollte sich von Presseanfragen nicht aus der Ruhe bringen lassen. Um hektische oder unüberlegte Reaktionen zu vermeiden, ist ein gut vorbereitetes Konzept zur Krisenkommunikation maßgeblich. Ein solches hilft, konsistent und rechtssicher zu agieren. Alle Aussagen und Vorgänge sollten dokumentiert und bezeugt werden. Insbesondere sollte man sich im Voraus darüber im Klaren sein, welche Informationen offengelegt werden und welche Grundstimmung im Gespräch vermittelt werden soll. Ein persönliches Gespräch mit dem Anfragenden kann Zeit für eine gründliche Vorbereitung verschaffen. 

Bei komplexen Sachverhalten oder potenziell schweren Konsequenzen ist es ratsam sich juristischen Rat einholen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. 

Keinesfalls sollte man nicht reagieren oder „Überreagieren“ (dem Journalisten/ der Journalistin drohen, ihn/sie einschüchtern oder verleugnen), da dies sich meist als kontraproduktiv erweisen und die Situation eher verschlechtert. 

Rechtliche Schritte bei unrichtiger Berichterstattung

Eine unrichtige Berichterstattung oder gar Schmähkritik müssen nicht in Kauf genommen werden. Je nach Fall bestehen verschiedene rechtliche Handlungsoptionen. So könnte beispielsweise ein Anspruch auf Richtigstellung, ein Anspruch auf Gegendarstellung oder ein Unterlassungsanspruch bestehen. Entsteht dem Unternehmen durch die Falschmeldung ein nachweisbarer und bezifferbarer wirtschaftlicher Schaden, so kann Schadensersatz verlangt werden. Welcher Anspruch im konkreten Fall sinnvoll ist und welche Risiken bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Unter Umständen ist die juristische Expertise gefragt. 

Zusammengefasst ist es essenziell, in Krisensituationen gut vorbereitet und überlegt zu handeln. Eine strategische und transparente Kommunikation mit den Medien trägt maßgeblich dazu bei, die Situation zu kontrollieren und die Reputation des Unternehmens zu schützen. 

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

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