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Investigativer Journalismus - Rechtslage zur Beschaffung und Verwertung von Informationen

Veröffentlicht am

Investigativer Journalismus befasst sich mit dem "Finden und Offenlegen von Informationen, die Regierung oder private Institutionen lieber unterdrücken wollen", so Sorge im Cicero vom 24.06.2016: "Von der Inflation eines Begriffs". Wir erklären auf dieser Seite die Rechtslage und beantworten

  • wie investigativ recherchiert werden darf
  • wo die Grenzen liegen und
  • welche Strafen drohen können
gulden röttger rechtsanwälte

Ansprechpartner
Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
karsten.gulden@ggr-law.LÖSCHEN.com

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Was ist investigativer Journalismus?
Beschaffung und Verbreitung von Informationen

Investigativer Journalismus ist weder gesetzlich definiert, noch gesetzlich geregelt.

Es gibt jedoch drei Merkemale, die den investigativen Journalismus auszeichnen:

  1. es werden skandalträchtige investigative Informationen auf eigene Faust des Journalisten aufgedeckt
  2. die Aufdeckung und Offenlegung der Informationen erfolgt gegen die Willen der betroffenen Personen oder Institutionen
  3. es geht um gesellschaftsrelevante Themen aus Politik, Wirtschaft und dem sozialen Bereich (oft auch um kirchliche Sachverhalte)

Bedeutung des investigativen Journalismus
watchdog

Presse und Medien nehmen eine öffentliche Aufgabe wahr, die der Staat nicht erfüllen kann. Eine freie Presse ist der Grundpfeiler der Demokratie und die Basis des gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozesses. Die Presse ist es, die machtmissbräuchliches Verhalten Einzelner aufdeckt und den Stein ins Rollen bringt, damit der Missbrauch beendet wird. Sie ist der Public Watchdog. 

Wo andere wegschauen, schut die Presse hin. Wo einige zu Lasten der Allgemeinheit scheffeln, gräbt die Presse nach und ab, wenn es um die Verbreitung von investigativen Informationen geht. Das gefällt nicht allen. 

Strafbarkeit des investigativen Journalismus
Unterscheidung zwischen Beschaffung und Verwendung von Informationen

Wenn Journalisten investigativ arbeiten, bestehen Strafbarkeitsrisiken. Dabei muss für die rechtliche Einordnung zwischen der Beschaffung der investigativen Informationen und der späteren Verwednung und Verbreitung der Informationen unterschieden werden.

 

Beschaffung von Informationen
Schutz durch Pressefreiheit?

Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits frühzeitig klar, dass eine rechtswidrige Beschaffung von investigativen Informationen nicht von der Pressefreiheit oder der Meinungsfreiheit geschützt sei, vgl. BVerfGE 66,116; 1 BvR 272/81, Beschluss vom 25.01.1984.

So kann sich der Journalist wegen Betruges strafbar machen, wenn die eigene Identität verschleiert wird (Bsp: Wallraff) oder wegen Hausfriedensbruch, wenn in die Wohnung in Geschäftsräume oder andere geschlossene Räume eingestiegen wird, um investigative Informationen zu erlangen.

Denkabr sind auch Strafbarkeiten wegen Datenmissbrauchs. Hier sind die Datenhehlerei und das Ausspähen von Daten zu nennen. 

Daneben kommen Delikte wie Urkundenfälschungen, die Verletzung des Briefgeheimnisses und auch der Missbrauch von Ausweispapieren in Betracht.

Rechtfertigung?

In wenigen Ausnahmefällen kann die rechtswidrige Beschaffung gerechtfertigt sein, wenn es um die Aufdeckung von krassen Missständen geht. Beispiel: Filmaufnahmen aus einem Stall, in dem Tiere unter widrigsten Bedingungen gehalten werden / Verstoß gegen das Tierwohl / Umweltbelange / Kindesmissbrauch etc.

Verwendung und Verbreitung von investigativen Informationen
investigative Daten

Fraglich ist, inwieweit sich eine rechtswidrige Beschaffung von investigativen Informationen auf die spätere Verwendung auswirkt. 

Grundsatz: Wird mit der Veröffentlichung einer investigativen Information selbst kein Straftatbestand erfüllt, spielt es keine Rolle, ob die investigative Information selbst rechtswidrig erlangt wurde.

Werden einem Journalisten also investigative Informationen zugespielt, die selbst auf strafbare Art und Weise beschafft wurden, darf der Journalist diese investigativen Informationen verbreiten, ohne hierfür bestraft zu werden, Beispiel: "Ibiza-Affäre".

Eine strafbare Beschaffung der investigativen Information durch Dritte muss also nicht zur Strafbarkeit der späteren Veröffentlichung führen.

Dies stünde auch der öffentlichen Aufgabe von Presse und Medien entgegen, Missstände aufzudecken und hierüber zu berichten.

 

Rechtfertigung für investigative Vorgehensweise
Straffreiheit für Journalisten

Auch Journalisten können sich strafbar machen, wenn sie bspw. fremde Grundstücke betreten oder in Geschäftsräume gegen den Willen der Geschäftsinhaber einsteigen.

Allerdings dürfen Journalisten selbst dann investigativen Informationen verbreiten, ohne hierfür bestraft zu werden, wenn die investigativen Informationen auf strafbare Art und Weise von Informanten beschafft wurden, wenn es um die Aufdeckung von Missständen geht, die die Gesellschaft berühren.

Empfehlung an Presse und Medien
Abwägung vornehmen

Investigativer Journalismus ist notwendig für ein Funktionieren unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Presse und Medien ist anzuraten, immer auch die möglichen Rechtsverletzungen im Auge zu behalten, die bei der investigativen Arbeit begangen werden können. Eine Publikation von Informationen, die auf strafbare Art und Weise erlangt wurden sollte nur erfolgen, wenn es um überragende Belange geht, die der Öffentlichkeit zugetragen werden müssen.

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Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ja, Medien haben auch positive Aspekte, wie die Verbreitung von Wissen und die Förderung von sozialem Engagement.

Soziale Medien sind oft Plattformen, auf denen Medienmanipulation stattfindet, da sie eine schnelle Verbreitung von Informationen ermöglichen.

Medienmanipulation kann unsere Gesellschaft durch die Verbreitung von Desinformation und die Spaltung von Meinungen beeinflussen.

Um sich vor Medienmanipulation zu schützen, ist es wichtig, kritisch zu sein, Informationen zu hinterfragen und Medienkompetenz zu fördern.

Die häufigsten Formen der Medienmanipulation umfassen Falschnachrichten, Clickbait, Sensationalismus und die gezielte Manipulation unserer Emotionen.

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