Ein Werk gilt als veröffentlicht, wenn es mit der Einwilligung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht wurde, d.h., Dritte die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben. Der Urheber hat das Recht übe
Das Urhebervertragsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen den Urhebern und dem Verwertern (primäres Urhebervertragsrecht) sowie zwischen den Verwertern untereinander (sekundäres Urheberv
Die Urheberrechte sind nicht gänzlich ohne Einschränkungen gewährleistet, da auch die Allgemeinheit von den geistigen Schöpfungen profitieren soll. DAher muss der Urheber z.B. für den ungehinderten Zu
Die Urheberpersönlichkeitsrechte symbolisieren die besondere Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählen das Veröffentlichungsrecht, die Anerkennung der
Titelschutz ist der urheberrechtliche Schutz von Namen und Bezeichnungen von Werken wie z.B. eines Filmwerks, ein Musikwerk oder ein Schriftwerk. Der Titelschutz entsteht mit der Veröffentlichung des
Der Urheber eines Werkes hat grundsätzlich das ausschließliche Nutzungsrecht an seinem Werk. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, das Werk zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Art zu
Lizenzgebühren sind die Entgelte, welche der Lizenznehmer für den Erwerb von Nutzungsrechten an einem geschützten Werk dem Urheber oder Rechteinhaber zu zahlen hat.
Den Leistungsschutzrechten unterfallen Leistungen, die mangels persönlich-geistiger Schöpfung nicht als urheberrechtliche Werke geschützt sind, die aber trotzdem schutzwürdig sind. Der Schutzumfang is
Betreiber von Internetforen haften in der Regel erst mit Kenntnisnahme eines Rechtsverstoßes, wenn der Verstoß durch Dritte begangen wurde. Es ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass jeder al
Fremde Facebook Postings darf man nur dann kopieren und veröffentlichen, wenn die Voraussetzungen des § 51 UrhG "Zitate" erfüllt sind. Wann dies der Fall ist, erklären wir euch hier.