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81. Zitatrecht  
Date: 13-12-23
Das Urheberrecht sieht vor, dass Urheber auf urheberrechtlich geschützten Inhalten anderer Urheber aufbauen können. Ein Zitat zeichnet sich dabei als komplette (Großzitate) oder aber auch nur teilweis  
82. Abmahnung  
Date: 13-12-23
Abmahnung im Urheberrecht Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist die Abmahnung im Wettbewerbs-, Urh  
83. Accessprovider  
Date: 13-12-23
Internet Service Provider (ISP) sind Internetdienstanbieter, die allgemein Dienste, Leistungen oder Inhalte zur Verfügung stellen. Der Accessprovider verwaltet als Anschlussnetzbetreiber Anschlüsse de  
84. Architekturwerk  
Date: 13-12-23
Architektur umfasst das planvolle Gestalten und Entwerfen von Bauwerken. Soweit Bauwerke Gegenstand einer persönlichen geistigen Schöpfung sind, genießen sie den Schutz des Urheberrechts. Nach der Rec  
85. Aufführungsrecht  
Date: 13-12-23
Das Aufführungsrecht ist in § 19 Absatz 2 UrhG geregelt und gehört zu den ausschließlichen Verwertungsrechten urheberrechtlich geschützter Werke. Danach hat der Urheber des geschützten Werks das Recht  
86. Aufwendungsersatz  
Date: 13-12-23
Der Aufwendungsersatz ist im BGB an verschiedenen Stellen geregelt, etwa im allgemeinen Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht aber auch im Werkvertrags- oder Mietrecht. Dem liegt der Rechtsgedanke zugru  
87. Auskunftsanspruch  
Date: 13-12-23
Der Auskunftsanspruch verpflichtet eine Person zur Auskunftserteilung hinsichtlich bestimmter Tatsachen. Der Anspruch dient meist nur als Hilfsmittel, um andere Ansprüche durchzusetzen. Das Gesetz ke  
88. Bauwerk  
Date: 13-12-23
Bauwerke sind Werke, die von Menschen errichtet, mit dem Erdboden verbunden und in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer geplant wurden. Hierunter fallen neben Häusern, Kirchen und Museen insb  
89. Bearbeitung  
Date: 13-12-23
Die Bearbeitung urheberrechtlich geschützter Werke ist nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig, fehlt die Zustimmung ist die Bearbeitung unzulässig. Wird ein vorhandenes fremdes Werk bearbeitet kann  
90. Wiederholungsgefahr im Persönlichkeitsrecht  
Date: 13-12-23
Die Wiederholungsgefahr ist Voraussetzung für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs. Ist ein Bildnis unzulässiger Weise veröffentlicht worden besteht die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungs  
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