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Marienkäfer von hinten sitzt auf Stein Makroaufnahme

Heimliches Filmen mit versteckter Kamera ist strafbar

Heimlich mit versteckter Kamera gefilmt worden – was tun?
Wenn der Vermieter heimlich mit versteckter Kamera filmt

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Es ist Urlaubszeit, der Sommer ruft. Ein Paar befindet sich auf Reise und ist in einer Pension abgestiegen. Sie haben sich in ihr Bett zurückgezogen und genießen die Zweisamkeit.  Durch Zufall entdecken sie im Rauchmelder einen verdächtigen Gegenstand. Das Paar ist geschockt. In dem Rauchmelder ist eine Mini-Kamera versteckt. Was sollen sie tun? Zur Polizei gehen oder den Vermieter zur Rede stellen?

Heimliches filmen mit versteckter Kamera ist strafbar

Das ist keine Szene aus einem Krimi, sondern in einer Pension in der sächsischen Schweiz tatsächlich passiert, wie spiegel.de berichtet. Den Fall muss man als Jurist nicht lange prüfen. Hierbei handelt es sich nicht um einen harmlosen Jungen Streich oder Kavaliersdelikt. Die Tat erfüllt gleich mehrere Straftatbestände.

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Heimlich gefilmt worden❓ Was soll man tun❓ Anleitung vom Rechtsanwalt

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Wer in einer Wohnung, Hotelzimmer oder Pension eine Videokamera versteckt und die Bewohner, Mieter oder Gäste heimlich filmt, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen (§ 201a StGB). Die Videoaufnahmen muss der Täter noch nicht einmal im Internet veröffentlichen. Es reicht schon aus, wenn er heimlich filmt. Ein schwerer Datenschutzverstoß liegt auch vor.

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Mit bis zu drei Jahren Gefängnis muss der Täter rechnen, wenn er die Gespräche der Betroffenen aufzeichnet (§201 StGB).

Wie soll man sich verhalten, wenn man eine versteckte Kamera entdeckt?

Erst mal nicht in Panik ausbrechen und auf keinen Fall direkt den Vermieter zur Rede stellen. So wird er nur vorgewarnt und kann wichtige Beweise vernichten. Außerdem weiß man noch nicht, ob er das Videomaterial schon irgendwo veröffentlicht oder an jemand anderen weitergegeben hat.

"Heimliche Videoaufnahmen sind moralisch höchst verwerflich und strafbar. Zeigt keine falsche Scham, sondern stellt Strafanzeige bei der Polizei." RA Tobias Röttger, LL.M.  

Beweise machen und Strafanzeige stellen

Machen Sie im ersten Schritt mit Ihrem Handy Fotos oder ein Video von der versteckten Kamera. Damit gehen Sie dann direkt zur nächsten Polizeistation und erstatten Anzeige.

In solchen Fällen bekommt die Polizei eigentlich immer sehr zeitnah einen Durchsuchungsbeschluss. Denn es besteht die hohe Gefahr, dass dies kein Einzelfall ist. Vielleicht hat der Täter schon über Monate systematisch Gäste beobachtet und gefilmt.

Wurden die heimlichen Videoaufnahmen auch im Internet veröffentlicht?

Die Polizei wird dann die Kameras, Laptops, PCs und Festplatten sicherstellen und im Anschluss auswerten. Es besteht dann auch die Möglichkeit, dass die Polizei herausfindet, ob die Videos von den Täter auch im Internet veröffentlicht wurden.

Heimliche Videoaufnahmen sind schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Der Täter macht sich nicht nur strafbar. Die Betroffenen werden auch auf schlimmste Art und Weise in ihren Persönlichkeitsrechten (Recht am eigenen Bild) verletzt.

Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung

Ich kann Ihnen nur dazu anraten, den Täter abmahnen zu lassen. Fordern Sie von dem Täter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ein. Gibt er diese nicht ab, dann verklagen Sie ihn. Ihre Anwaltskosten muss der Täter bezahlen.

Videoaufnahmen schon im Internet?

Das heimliche filmen ist schon schlimm genug. Die Steigerung davon wäre, wenn der Täter die Videoaufnahmen bereits im Internet veröffentlicht hat. Wenn Sie wissen wollen, was die Polizei bei ihren Ermittlungen alles herausgefunden hat, kann ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen. Sind die Aufnahmen schon im Internet, können die Video-Portale wie YouTube oder die Porno-Portale wie bspw. xHamster und Pornhub zur Löschung gezwungen werden.

Hilfe und eine ausführliche Anleitung, wie ihr selbst versuchen könnt, Videos aus xHamster zu löschen, findet ihr ►►► HIER

Schmerzensgeld bei intimen Video Veröffentlichungen im Internet

Eventuell haben Sie auch einen Schmerzensgeld Anspruch gegen den Täter. Zum Beispiel, wenn es sich bei den veröffentlichten Videoaufnahmen um sehr intime Aufnahmen handelt. Der Täter hat Sie nackt oder beim Sex gefilmt.

Heimliche Videoaufnahmen sind moralisch höchst verwerflich. Der Betroffene wähnt sich in den angemieteten vier Wänden in scheinbarer Sicherheit. Stattdessen wird die Privatsphäre auf niederträchtigster Art und Weise mit Füßen getreten. Betroffene sollten keine falsche Scham verspüren und einen solchen Fall in jedem Fall bei der Polizei anzeigen. Nur so kann man die Gefahr eindämmen, dass die Videoaufnahmen im Internet landen und der Täter unbehelligt weitermachen kann.

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Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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Kommentare

Hallo, wie verhält es sich denn, wenn auf der Kamera Material sein kann, das den Gefilmten selbst belasten könnte (ich denke jetzt mal an das BtMG)? Ist der Gang zur Polizei dann überhaupt ratsam? Vielen Dank

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