Google-Suchergebnisvorschläge zur Teilnahme an Castingshows entfernen
Google-Suchergebnis Vorschläge zur Teilnahme an Castingshows lassen sich entfernen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Die Löschung ist grundsätzlich auf die mitgliedstaatlichen Versionen beschränkt. Eine weltweite Löschung von Suchergebnissen kann jedoch im Einzelfall zulässig sein.
Google muss dafür Sorge tragen, dass Transsexuelle nicht mehr mit ihrem alten Namen identifiziert werden können.
Die Google LLC kann in Deutschland verklagt werden. Keine Klagen an die Google Germany GmbH zustellen. Die Google LLC mit Sitz in den USA ist zuständig.
"Oje. Naja." ist keine Beleidigung. Kein Auskunftsanspruch bei 1-Sterne-Bewertung. Meinungsäußerung zulässig, wenn es keine Schmähkritik ist.
Das LG Lübeck hat Google dazu verurteilt, es zu unterlassen, eine 1-Sternbewertung ohne jeglichen Text zu verbreiten bzw. öffentlich zugänglich zu machen.
Eine schlechte Bewertung ohne Tatsachengrundlage ist unzulässig, auch wenn die Bewertung keinerlei Text enthält.
Google muss den Bewerter einer Bewertung kontaktieren, wenn Zweifel an der Kundeneigenschaft bestehen.
Bewertungen auf Google können mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Verfasser bekämpft werden.