Das Landgericht Bad Kreuznach hat in einem von unserer Kanzlei geführten einstweiligen Verfügungsverfahren die identifizierende Veröffentlichung von Personenaufnahmen und die damit verbundene herabsetzende Wortberichterstattung untersagt.
Heimliches filmen mit versteckter Kamera ist strafbar, das ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Beweise machen und Strafanzeige stellen.
Nachdem wir zunächst die Bild abgemahnt haben im Auftrag unserer Mandanten wurde nunmehr Klage vor dem Amtsgericht Mainz eingereicht. Jetzt geht es nur noch um die Erstattung der Abmahnkosten.
Wer Flüchtlinge über Soziale Netzwerke wie Facebook sucht, sollte das Recht am eigenen Bild der Flüchtlinge beachten, wenn Bildnisse der Gesuchten online hochgeladen werden.
Fotoaufnahmen, die ohne Einwilligung der Abgebildeten angefertigt und veröffentlicht werden verstoßen meist gegen die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen.
Schlag gegen Fotografen kann gerechtfertigt sein. Das Recht am Bild darf unter Umständen möglicherweise sogar mit Gewalt verteidigt werden. OLG Hamburg