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"Battlefield 3" muss vor Kauf Verbraucher-Infos und AGBs offenlegen

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Der Spielesoftwarehersteller Electronic Arts hat sich verpflichtet, den Verbrauchern vor dem Kauf seines Actionspiels „Battelfield 3“ sämtliche relevanten Informationen offenzulegen, insbesondere über eine benötigte Internetverbindung oder die erforderliche Installation einer Zusatzsoftware.

Der Spielesoftwarehersteller Electronic Arts hat sich verpflichtet, den Verbrauchern vor dem Kauf seines Actionspiels „Battelfield 3“ sämtliche relevanten Informationen offenzulegen, insbesondere über eine benötigte Internetverbindung oder die erforderliche Installation einer Zusatzsoftware. Der Käufer soll bei Vertragsabschluss Kenntnis von den AGBs erlangen können, meldet die Fachzeitschrift „Medien & Recht“ in ihrer Online-Ausgabe.

Wie das Magazin weiterhin berichtet, hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband im November 2011 ein Verfahren gegen den Gamehersteller in Gang gesetzt, nachdem das Fehlen deutlicher Informationen auf der Verpackung des Actionspiels „Battlefield 3“ bekannt geworden war. Kurze Zeit lang gab es sogar den Verdacht, die Spielesoftware würden den Rechner des Gamers auf Lizenzen scannen.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

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