Blog Beiträge
Was Sie erwartet
Gewinnen Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und Expertise der erfahrenen Rechtsanwälte der inhabergeführten Medienkanzlei gulden röttger Rechtsanwälte aus Mainz. Wir berichten hier über aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei und kommentieren aktuelle Themen aus unseren Kerngebieten: Presserecht & Reputationsschutz sowie Urheberrecht & Social-Media-Recht.
Neues Markenrecht: Kann ein Geruch eine Marke sein?
Geruchsmarke - ein Geruch kann die Funktion einer Marke erfüllen. Eintragungskriterium ist jedoch die grafische Darstellbarkeit eines Zeichens um Unterscheidungskraft zu gewährleisten.
Hackerangriff: Wie Sie sich als Unternehmer schützen können
Hackerangriff Datendiebstahl Handynummern von Politiker und Prominenten wurden veröffentlicht. Nun erhalten diese Drohanrufe
Prüfungspflichten von Bewertungsportalen bei bestrittenem Behandlungskontakt – Was Ärzte wissen sollten
"Schützen Sie Ihre Reputation als Arzt: Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Durchsetzung gegen ungerechtfertigte Bewertungen auf Portalen. Jetzt Beratung sichern und unzulässige Einträge löschen lassen!"
Beweislast bei Jameda Bewertungen - Urteil LG Frankenthal zugunsten des Arztes
Jameda hat es zu unterlassen, eine Arztbewertung zugänglich zu machen, weil der Nachweis der konkreten Behandlung nicht geführt werden konnte.
Wann sind private Überwachungskameras zulässig?
Private Überwachungskamera - vermeiden Sie es beim Einsatz von Überwachungskameras, öffentlichen Raum oder Nachbargrundstücke zu filmen.
Bewertungssystem von Yelp unzulässig - Schadensersatzpflicht
Dieses Yelp Urteil des OLG München konkretisiert die Haftungsfragen der Portalbetreiber im Rechtsbereich der Bewertungen und Bewertungsportale.
Abgaswerte und Kraftstoffverbrauch bei YouTube Videos
Abgaswerte und den Kraftstoffverbrauch bei YouTube Videos. Werbeclips der Autoindustrie sind keine „audio-visuellen Mediendienste“ --> Angaben notwendig
StreamOn verletzt die Netzneutralität
Verletzt StreamOn der Telekom die Netzneutralität? StreamOn ist nicht ganz rechtens, urteilt das Verwaltungsgericht Köln [Az.: 1 L 253/18].
Klage gegen Facebook wegen Rufschädigung - LG München I Streitwertbeschluss 100.000 €
Klage gegen Facebook wegen Rufschädigung der Streitwert beläuft sich auf 100.000 € Facebook muss nach dem BGH den Prüf- und Mitwirkungspflichten nachkommen.