Fünf Sterne Onlinebewertungen - Interview Creditreform Magazin
Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, erklärt, was Unternehmen tun können bei Bewertungen und Rezensionen im Internet.
Gewinnen Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und Expertise der erfahrenen Rechtsanwälte der inhabergeführten Medienkanzlei gulden röttger Rechtsanwälte aus Mainz. Wir berichten hier über aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei und kommentieren aktuelle Themen aus unseren Kerngebieten: Presserecht & Reputationsschutz sowie Urheberrecht & Social-Media-Recht.
Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, erklärt, was Unternehmen tun können bei Bewertungen und Rezensionen im Internet.
Das Ärzteportal Jameda muss die Veröffentlichung falscher Tatsachenbehauptungen unterlassen.
Google haftet für Links in den Suchergebnissen, wenn ein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliegt.
Kundenstammdaten unter DSGVO Gesichtspunkten. Es gilt der Grundsatz Datensparsamkeit und unbedingt Kunden über die Datenverarbeitung im Vorfeld informieren.
Das Jameda Urteil des BGH geht nicht weit genug.
Der BGH wirft dem Ärztebewertungsportal Jameda einen Mangel an Neutralität vor. Bewertungsportal Jameda muss Werbung entfernen - oder Arzt-Profil löschen.
Google muss den Bewerter einer Bewertung kontaktieren, wenn Zweifel an der Kundeneigenschaft bestehen.
Was passiert mit Mitarbeiterfotos nach Kündigung? Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt grundsätzlich nicht automatisch einen Widerruf dar.