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Stellungnahme zum Jameda-Urteil des BGH

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Das Jameda-Urteil das BGH stärkt (ein wenig) die Rechte derer, die im Internet bewertet werden.

Das Jameda Urteil des Bundesgerichtshofs stellt die bisherige Rechtsprechung nicht auf den Kopf, sondern konkretisiert sie lediglich ein wenig.

Tatsächlich ist es so, dass sich Unternehmen, Selbstständige und alle anderen, die im Internet ihrem Geschäft nachgehen, bewerten lassen müssen, wenn das Ganze auf "neutralem" Boden erfolgt. Nach Ansicht des BGH hat das Portal jameda diesen Boden der Neutralität mit seiner bisherigen Geschäftspolitik verlassen. Kaum jedoch war das Urteil gesprochen, gab jameda bekannt, dass die Bevorzugung zahlender Kunden in der monierten Form nicht mehr stattfinden würde. Man wolle sich an die Vorgaben des BGH halten. Chapeau! Im Ergebnis bedeutet das, dass jameda - wie jedes andere Portal - auch weiterhin personenbezogene Daten von Ärzten zu einem Profil zusammenführen darf, auch wenn der Arzt dies nicht möchte. Dies gilt freilich nur so lange, als dass jameda und die anderen sich auf dem sicheren Territorium des neutralen Bodens bewegen. Dies gilt es zu beobachten.

Wie sieht die Zukunft aus?

Das Urteil ist meines Erachtens ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die Interessen der bewerteten Unternehmen, der Dienstleister und der Selbstständigen wurden bisher zu einseitig strapaziert zugunsten der allumfassenden Meinungsfreiheit. Doch auch die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Diejenigen, die bewertet werden, haben ebenso ein geschäftliches Interesse, welches schützenswert ist. Dies gilt nicht allein für die Bewertungsportale. 

Ein gleichwertiger Schutz ist meines Erachtens noch lange nicht hergestellt. Die Aggressoren operieren anonym. Viele Bewertungsportale verstoßen gegen ihre Prüfpflichten, sei es, weil sie die Bearbeitung der Fälle ohne nennenswerten Grund hinauszögern oder weil sie sich in der Sicherheit wiegen, dass die meisten Betroffenen das hohe Prozessrisiko scheuen. Sanktionen erfolgen keine. 

Es ist daher an der Zeit, die faktische Macht der Bewertungsportale durch einen entsprechenden Rechtsrahmen in geordnete Bahnen zu lenken. Die Gerichte in Deutschland urteilen und entscheiden zu unterschiedlich auf diesem sensiblen Gebiet.

Wie es möglicherweise gehen kann, zeigen die drakonischen Strafen, die die Datenschutz-Grundordnung vorsieht, wenn es künftig zu Verstößen gegen den Datenschutz kommt. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, muss auch die (finanziellen) Folgen tragen.

Es wäre denkbar und dankbar, würde das Handeln (und Unterlassen) der Diensteanbieter an spürbare Rechtsfolgen geknüpft werden, die auch in Deutschland vollstreckbar wären.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Jameda

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