Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Jameda muss falsche Bewertung teilweise löschen - OLG Hamm, 26 U 4/18

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Das OLG Hamm hat in einem Verfügungsrechtsstreit geurteilt, dass Jameda eine Bewertung teilweise löschen muss.

Eine Zahnärztin wandte sich gegen das Ärzte-Bewertungsportal Jameda, weil in einer Bewertung behauptet wurde, sie verzichte auf eine Aufklärung/ Beratung der Patienten.

Das OLG Hamm sah es in dem konkreten Fall als erwiesen an, dass tatsächlich eine Aufklärung durch die Zahnärztin erfolgte. Aus den eingereichten Patientenunterlagen über die Behandlung sei dies nachvollziehbar. Daher sei die Aussage, die Zahnärztin verzichte auf eine Aufklärung, als falsche Tatsachenbehauptung zu werten. Die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist von der Meinungsfreiheit nicht geschützt. Daher muss jameda die entsprechende Aussage dauerhaft entfernen, OLG Hamm , Urteil vom 13.03.2018 - 26 U 4/18.

Fazit:

Das Urteil des OLG Hamm ist alternativlos. Die Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen ist durch nichts zu rechtfertigen.

Tipp:

Geht es um Bewertungen im Internet, so kann auch eine Notenvergabe von vorgegebenen Bewertungsmöglichkeiten wie Wartezeit, Entertainment, Aufklärung, alternative Heilmethoden, Barrierefreiheit, Parkmöglichkeiten, Öffentliche Erreichbarkeit etc. angegriffen werden, wenn die Notenvergabe in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Verhältnissen steht. Gibt es beispielsweise fünf Parkplätze direkt vor der Praxis und der Patient vergibt die Note 6,0 für Parkmöglichkeiten, so ist dies als eine falsche Tatsachenbehauptung einzustufen. Das Portal muss dies dann entfernen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,88 von 5 Sternen255 Bewertungen auf ProvenExpert.com