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Deutscher Fußball-Bund mit einstweiliger Verfügung gegen Deutsches Fernseh-Ballett

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Das Deutsche Fernsehballett darf sich weder mit „DFB“ abkürzen, noch sein neues Logo verwenden, welches dem des Deutschen Fußball-Bundes allzu ähnlich sieht.

Über eine allzu große Fußballbegeisterung des Deutschen Fernseh-Balletts, einer noch vom DDR-Fernsehen stammenden und heute zum MDR gehörenden Tanztruppe,  war der Deutsche Fußball-Bund gar nicht erfreut: Die Tänzerinnen kürzten sich genauso wie der Spitzenverband der Ballsportler mit „DFB“ ab, was dessen Funktionären gar nicht gefiel.

Eine Verwechslungsgefahr sollte eigentlich nicht bestehen, dachte man sich beim Deutschen Fernseh-Ballett und sah daher auch keine Probleme mit dem Markenrecht, obwohl der Deutsche Fußball-Bund das Kürzel „DFB“ natürlich unter den Schutz einer markenrechtlichen Eintragung gestellt hatte. Auch hinsichtlich eines dem DFB-Logo sehr ähnlichen neuen Emblems dachte man ähnlich, zumal man mit Kürzel und Logo  der Fußballbegeisterung und der Unterstützung der deutschen Nationalmannschaft bei der demnächst beginnenden Fußball-Europameisterschaft durch das Ballett Ausdruck geben wollte.

Vor den Kadi gezerrt

Die Fußball-Funktionäre sahen es jedoch anders und zerrten das Fernsehballett vor den Kadi. Genauer: vor das Landgericht zu München. Dieses gab den offiziellen Vertretern der deutschen Fußballzunft Recht. Das deutsche Fernsehballett darf in Zukunft laut richterlicher Entscheidung weder das Kürzel „DFB“ noch das neue Logo bei der Werbung für seine Auftritte benutzen. Zuwiderhandlungen können teuer werden: Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld werden dann fällig.

Das Deutsche Fernseh-Ballett reagierte – zumindest nach außen hin – mit Verständnis und nahm das Urteil klaglos hin. So kurz vor der Europameisterschaft wolle man sich nicht weiter streiten und drücke der deutschen Nationalmannschaft trotzdem weiterhin die Daumen: Schließlich sei es das Wichtigste, dass unsere Fußballer den Titel des Europameisters heimbrächten.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

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