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Geldstrafe für Notwehrexzess
Mit der Trillerpfeife gegen telefonische Belästigung

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Von unerwünschten Werbeanrufen genervt schritt eine 61jährige Frau zur Selbsthilfe und wehrte sich mit einer Trillerpfeife. Das brachte ihr einen Strafbefehl wegen Körperverletzung ein.

800 EUR kostet der Spaß die Dame nun, die bei einem unerwünschten Anruf eines Call-Centers kräftig in eine Trillerpfeife geblasen hat. Angeblich hat dies bei der Anruferin einen Hörschaden hervorgerufen, so dass sie nun unter Ohrgeräuschen leidet.

Widerspruch zurückgezogen

Die Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück. Das ist sehr schade. Bei einem Strafprozess wären nämlich einige wichtige Fragen in der Öffentlichkeit diskutiert worden.

Eine davon besteht darin, ob etwa der Betreiber eines Callcenters mit verantwortlich ist, wenn einem seiner Telefoneure so etwas passiert: Im Grunde ist ja mit solchen und ähnlichen Reaktionen zu rechnen, da es allgemein bekannt ist, dass das Gros der Menschen unerwünschte Werbeanrufe als erhebliche Belästigung empfindet.

Außerdem ist es fraglich, inwieweit es überhaupt der Wahrheit entspricht, dass die betroffene Callcenter-Mitarbeiterin einen Hörschaden erlitten hat. Die Kopfhörer eines Headsets sind etwas anderes als die Lautsprecher in einer Diskothek und eine Soundkarte keine PA. Mehr als 90 Dezibel sind bei handelsüblichen Headsets nicht drin. Dass ist zwar laut und kann vielleicht sogar weh tun, aber eine ernsthafte Gefahr für das Gehör dürfte eine solche Lautstärke bei kurzer Einwirkdauer nicht hervorrufen. Ob nun vielleicht speziell das Klangspektrum einer Trillerpfeife auch schon bei geringerem Schalldruck schaden kann, müsste ein Gutachter untersuchen. Das alles unterbleibt nun jedoch vorerst.

Die einzig rechtlich unbedenkliche Abwehrmethode gegen unerwünschte Telefonwerbung besteht nach Aussage des Amtsgerichtes Pirmasens darin, seine Telefonnummer zu wechseln.  Man könnte zwar den Anrufer auch  bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Da unseriöse Callcenter jedoch typischerweise mit Rufnummernunterdrückung arbeiten, ist dies meist nicht praktikabel. Die einzige Möglichkeit, den Auftraggeber festzustellen, besteht dann darin, den Anrufer geschickt auszufragen, um dahinter zu kommen, woher der Anruf kommt.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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