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LG Frankfurt am Main: 30.000 Euro Ordnungsgeld gegen beharrlichen Fax-Spammer

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Nach erneuter Zuwiderhandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main gegen einen hartnäckigen Fax-Spammer ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängt ((Az.: 2-03 O 422/01).

Nach erneuter Zuwiderhandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main gegen einen hartnäckigen Fax-Spammer ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängt ((Az.: 2-03 O 422/01). Die Schuldnerin hatten offenbar zwei vorausgegangene Ordnungsmittelverfahren mit drei, beziehungsweise fünf festgestellten Verstößen in Höhe von insgesamt 20.000 Euro wenig beeindruckt. Die Kammer hatte es erwogen, statt eines erneuten Ordnungsgeldes Ordnungshaft zu verhängen, berichtet JuraBlogs.com Das saftige Ordnungsgeld wurde dann aber von den Richtern für eine ausreichende Strafe erachtet.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

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