Nach erneuter Zuwiderhandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main gegen einen hartnäckigen Fax-Spammer ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängt ((Az.: 2-03 O 422/01).
Nach erneuter Zuwiderhandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main gegen einen hartnäckigen Fax-Spammer ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängt ((Az.: 2-03 O 422/01). Die Schuldnerin hatten offenbar zwei vorausgegangene Ordnungsmittelverfahren mit drei, beziehungsweise fünf festgestellten Verstößen in Höhe von insgesamt 20.000 Euro wenig beeindruckt. Die Kammer hatte es erwogen, statt eines erneuten Ordnungsgeldes Ordnungshaft zu verhängen, berichtet JuraBlogs.com Das saftige Ordnungsgeld wurde dann aber von den Richtern für eine ausreichende Strafe erachtet.
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