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LG Hamburg (Az.: 324 O 596/11): Blogger für verlinktes Video haftbar

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Nicht nur für eigene, selbsterstellte Inhalte, sondern unter Umständen auch für verlinktes oder eingebettetes Material anderer Anbieter haftet, wer im Internet als Blogger oder Websitebetreiber publiziert.

„Kann ein Link denn Sünde sein?“ möchte man fragen, wenn man sich das Urteil des Landgericht Hamburg ansieht, mit dem ein Blogger für ein YouTube-Video, einen Mitschnitt einer Fernsehsendung, verantwortlich gemacht wird, das er auf seinem Blog verlinkte. Das Problem: Dem Fernsehsender war das Zeigen des Beitrags bereits gerichtlich verboten worden, weil der Arzt, mit dem es sich befasst, dagegen mit rechtlichen Mitteln vorgegangen war.     

Rechtliche Schritte waren eingeleitet

Der Blogger hatte sich in einem Artikel mit dem umstrittenen Krebsarzt befasst. Zur Ergänzung verlinkte er von YouTube einen Clip, der aus einem Mitschnitt eines kritischen Fernsehbeitrages über diesen Arzt bestand. Was der Netzschaffende nicht wusste, war, dass dieser dem Fernsehsender bereits gerichtlich hatte verbieten lassen, diesen Film zu verbreiten, da er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah: Ihm zufolge hatten die Fernsehleute in seiner Praxis unerlaubt mit versteckter Kamera gedreht. Bekannt war dem Blogger allerdings, dass der Arzt gegen den Fernsehsender rechtliche Schritte unternommen hatte.

Nicht zu eigen gemacht, aber…

Das Landgericht Hamburg gab dem Arzt Recht: Der Blogger haftet auf Unterlassung. Zwar habe er sich die Inhalte des Videos nicht zu Eigen gemacht, würde aber dennoch als mittelbarer Störer haften, da er sich von der Rechtmäßigkeit des Beitrages hätte überzeugen müssen, weil er gewusst hatte, dass der Krebsarzt mit dem Film über ihn nicht einverstanden war und rechtliche Schritte eingeleitet hatte. Er hätte sich durch Rücksprache mit dem Arzt vergewissern müssen, dass die Einbettung des Videos rechtlich in Ordnung war.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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