Interview- rechtliche Grundlagen
Autorisierung von Interviews
Ein Interviewanspruch für Presse und Medien besteht nicht. Der Interviewpartner entscheidet frei über die Teilnahme und kann Bedingungen stellen.
- Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Autorisierung von Interviews, jedoch ist dies im deutschen Journalismus üblich.
- Vereinbarungen vor Beginn des Interviews sind bindend, einschließlich Autorisierungsvorbehalten.
- Nachträgliche Änderungen am Interview durch die Presse bedürfen der Einwilligung des Interviewpartners.
Nachträgliche Änderungswünsche seitens des Interviewpartners können ignoriert werden, außer im Falle eines Widerrufs (siehe unten).
Live-Interviews und Wortlautinterviews
Live-Interviews, insbesondere in den Bereichen Sport und Politik, folgen meist der redaktionellen Praxis.
Im Profi-Sport ist ein Autorisierungsvorbehalt zu beachten, wenn vorab artikuliert.
Wortlautinterviews müssen das Gesagte korrekt wiedergeben und die Quelle angeben:
Pressekodex Ziffer 2, Richtlinie 2.4 – Interview
"Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte richtig wiedergibt.
Wird ein Interview ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut zitiert, so muss die Quelle angegeben werden. Wird der wesentliche Inhalt der geäußerten Gedanken mit eigenen Worten wiedergegeben, entspricht eine Quellenangabe journalistischem Anstand."
Widerruf der Einwilligung in ein Interview
Ein Widerruf der Einwilligung ist nur unter bestimmten Umständen möglich, insbesondere bei unzumutbaren Folgen für den Betroffenen. Das muss der Interviewte jedoch plausibel darlegen.
Empfehlungen und Merkregeln
Transparenz und Absprachen mit dem Interviewpartner sind essentiell.
Vor Beginn eines Interviews sollten die Spielregeln klar vereinbart werden.
Bei gewünschten Änderungen am Interview sollte die Einwilligung des Interviewpartners eingeholt werden.
Schriftliche Dokumentation oder Aufnahme von Interviews bietet zusätzliche Sicherheit. Auch ein Interviewvertrag kann geschlossen werden.
Bei Zweifeln an der Bearbeitung des Interviews sollte die Autorisierung eingeholt werden.
abschließende Empfehlung vom Presserechtsanwalt
Die rechtliche Landschaft im Bereich der Interviews unterliegt einem stetigen Wandel, insbesondere im Kontext der digitalen Medien. Daher ist es ratsam, stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben und eine restriktive Handhabung der Autorisierung zu erwägen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und die Rechte aller Beteiligten zu schützen.