Was ist Meinungsfreiheit?
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Das Landgericht Bad Kreuznach hat in einem von unserer Kanzlei geführten einstweiligen Verfügungsverfahren die identifizierende Veröffentlichung von Personenaufnahmen und die damit verbundene herabsetzende Wortberichterstattung untersagt.
Im nachfolgenden Artikel erklären wir die Schlussanträge, die der Generalanwalt des EuGH zu der Frage gestellt hat, wann Suchergebnisse aus der Google-Suche entfernt werden müssen, wenn nicht feststeht, ob die Informationen, auf die verlinkt wird, der Wahrheit entsprechen oder nicht.
Streit um ein Wahlplakat mit der großgedruckten Aufschrift „Hängt die Grünen!“ „Der III. Weg“ ist es eine Fehlentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz?