Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz erlaubt keine pauschale Übertragung dieser Bewertung auf alle Mitglieder oder Amtsträger. Ob die Bezeichnung als „Rechtsextremist“ zulässig ist, hängt immer vom Einzelfall, vom Kontext der Äußerung und von der Rolle der betroffenen Person ab.
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Presse über eine strafrechtliche Verurteilung berichten darf, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Das Landgericht Köln hat Stellung zur Zulässigkeit der Presse- und Medienberichterstattung im Zusammenhang mit prominenten Todesfällen bezogen und dabei klargestellt, dass das öffentliche Informationsinteresse der Presse und Medien die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familienangehörigen überwiegt, wenn zutreffend und sachlich berichtet wird.
Schadensersatz wegen einer Kündigung nach einem Pressebericht wird selten gezahlt. Klagen haben oft keine Aussicht auf Erfolg, wie ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt.
Schadensersatz wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Urheberrechts durch die Veröffentlichungen im Internet? – Das ist möglich, aber nicht in jedem Fall.