Presserechtliches Eilverfahren vor dem Landgericht Mainz: Streitgegenstand war die Frage, ob ein regionales Online-Nachrichtenportal im Rahmen einer fortlaufenden Berichterstattung über Missstände in einem Mehrparteienhaus in Mainz einen privaten Vermieter bzw. Funktionsträger innerhalb einer Eigentümergemeinschaft identifizierend darstellen durfte – und ob darüber hinaus ein Hyperlink auf ein externes Wohnungsinserat zulässig ist, über das der Betroffene namentlich erkennbar wurde. Der Antragsteller beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung. Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Der Fall unterstreicht unsere Erfahrung in der präzisen Tatsachenaufbereitung, der grundrechtsgeleiteten Interessenabwägung und der prozessualen Umsetzung im Eilrechtsschutz – mit besonderem Blick auf die Anforderungen moderner, digitaler Berichterstattung.
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz erlaubt keine pauschale Übertragung dieser Bewertung auf alle Mitglieder oder Amtsträger. Ob die Bezeichnung als „Rechtsextremist“ zulässig ist, hängt immer vom Einzelfall, vom Kontext der Äußerung und von der Rolle der betroffenen Person ab.
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Presse über eine strafrechtliche Verurteilung berichten darf, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Das Landgericht Köln hat Stellung zur Zulässigkeit der Presse- und Medienberichterstattung im Zusammenhang mit prominenten Todesfällen bezogen und dabei klargestellt, dass das öffentliche Informationsinteresse der Presse und Medien die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familienangehörigen überwiegt, wenn zutreffend und sachlich berichtet wird.
Schadensersatz wegen einer Kündigung nach einem Pressebericht wird selten gezahlt. Klagen haben oft keine Aussicht auf Erfolg, wie ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt.