Google-Einträge: Hat man ein Recht auf Vergessenwerden?
Google-Suchergebnisse: Hat man ein Recht auf Vergessenwerden im Internet?
Google-Suchergebnisse: Hat man ein Recht auf Vergessenwerden im Internet?
Google muss Suchergebnis zu Mugshot entfernen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Auch Straftäter haben schützenswerte Persönlichkeitsrechte, die im Einzelfall abgewogen werden müssen mit der Freiheit der Berichterstattung und der Meinungsfreiheit.
Heimliches filmen mit versteckter Kamera ist strafbar, das ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Beweise machen und Strafanzeige stellen.
Die Löschung ist grundsätzlich auf die mitgliedstaatlichen Versionen beschränkt. Eine weltweite Löschung von Suchergebnissen kann jedoch im Einzelfall zulässig sein.
Google muss dafür Sorge tragen, dass Transsexuelle nicht mehr mit ihrem alten Namen identifiziert werden können.
"Oje. Naja." ist keine Beleidigung. Kein Auskunftsanspruch bei 1-Sterne-Bewertung. Meinungsäußerung zulässig, wenn es keine Schmähkritik ist.
Die Klage gegen Google wurde ohne vorherige Übersetzung zugestellt.
Google wird von der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz vor dem LG Hamburg auf Löschung verklagt.