Meme benutzen oder nicht - wie sind Memes rechtlich einzuschätzen?
Meme sind Bilder, Filmausschnitte und Comiczeichnungen, die durch einen Spruch ergänzt werden. Solche Meme sind sehr beliebt und verbreiten sich häufig rasant und unaufhaltsam, insbesondere in den Sozialen Netzwerken. Als Ausgangsmaterial für die Meme werden häufig Spielfilm- und TV-Serienausschnitte (Star Wars, Herr der Ringe, Star Trek, Harry Potter) oder Comics (Disney, Simpsons) und Bilder von Stars oder Politikern (Balotelli, Merkel, Obama) verwendet. Aber nicht nur das, auch Privatpersonen kommen regelmäßig in Meme vor, wenn diese beispielsweise durch ein lustiges oder bizarres YouTube Video aufgefallen sind. Berühmte Beispiele dafür sind das „Star Wars Kid“, der „Techno Viking“ und der „Socially Awkward Pinguin Meme“.
Viele Internet-User fragen sich, ob man Meme bedenkenlos verwenden kann oder ob auch hier wieder mal Abmahnungen drohen. Wir betrachten für euch mal die Rechtsgebiete, die ein Meme so tangieren kann. Folgende Rechtsverletzungen können theoretisch durch einen Meme begangen werden:
- Urheberrechtsverletzung - es werden urheberrechtlich geschützte Werke (Fotos, Bilder, Texte, Filme, etc.) für das Meme genutzt
- Persönlichkeitsrechtsverletzung - es werden Personenbildnisse (Recht am eigenen Bild) im Meme verwendet
- Markenrechtsverletzung - es werden fremde Marken im Meme verwendet
Meme und das Urheberrecht
In der Regel sind die als Grundlage des Meme verwendeten Bilder, Comicfiguren oder Filmausschnitte urheberrechtlich geschützt, sofern sie nicht gemeinfrei oder von einer entsprechenden CC Lizenz abgedeckt sind. Das ist gerade bei Filmausschnitten, Fotos und Comicfiguren fast nie der Fall. Wer bspw. ein Meme mit Harry Potter, Homer Simpsons oder Captain Picard aus Star Trek erstellt und veröffentlicht / verbreitet müsste für die Nutzung des Filmausschnitts die Erlaubnis vom Rechteinhaber (Warner Bros., Twentieth Century Fox, Paramount Picture) einholen.
Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Schöpfer von Meme die Erlaubnis für die Verwendung des Bildmaterials nicht einholen, so dass die Veröffentlichung und Verbreitung dieses Meme gegen das deutsche Urheberrecht verstößt.
Frage aus der Praxis: Kann auch ein Internet-User abgemahnt werden, der ein solches Meme findet und es selbst im Internet bspw. auf Facebook verwendet, sofern der Ersteller des Meme nicht die notwendigen Rechte für die Verwendung des Ausgangsmaterials eingeholt hat?
Ja! Wer urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, muss sich lückenlos rückversichern, dass die notwendigen Rechte vorhanden sind. Es reicht noch nicht einmal aus, dass bspw. auf einer Website bestätigt wird, auf der man das Meme herunterladen kann, dass sämtliche Rechte vorhanden sind - könnte ja auch gelogen sein. Hiernach müsste man sich alle Verträge zur Rechteübertragung vorlegen lassen - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.03.2014 (Az.: 11 U 14/13).
Unterfallen Meme der urheberrechtlichen Ausnahme der freien Benutzung gem. § 24 UrhG?
Parodie oder Satire?
§ 24 Abs. 1 UrhG:
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Eine in § 24 Abs. 1 UrhG angesprochene freie Benutzung liegt nur dann vor, wenn das ursprüngliche Bild nicht mehr durchscheint. Das Ausgangsbild muss dementsprechend derart verfremdet sein, das es nicht mehr zu erkennen ist.
Das ist bei Meme ja gerade nicht der Fall, da diese gerade vom Wiedererkennungswert des Ausgangsbildes leben. Ggf. kann man ein Meme noch als Satire einstufen. Bekommt man tatsächlich mal für die Nutzung / Veröffentlichung eines Memes eine Abmahnung, sollte man imme rüberprüfen, ob vielleicht noicht doch die Ausnahme der Parodie / Satiere einschlägig ist.
Memes sind aber nicht pauschal als Satire / Parodie einzustufen, hier muss man jedes Meme individuell überprüfen.
Meme und das Persönlichkeitsrecht
Meme können Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzen, nämlich das Recht am eigenen Bild. Dieses Problem tritt insbesondere dann auf, wenn Privatpersonen wie der Techno Viking oder das Star Wars Kid „Opfer“ eines solchen Meme werden.
Wer Bildnisse einer Person veröffentlicht oder verbreitet, benötigt in der Regel das Einverständnis des Abgebildeten. Meme bilden da keine Ausnahme.
Von sehr berühmten Personen wie bspw. Obama Barrack, Madonna, Angela Merkel oder Ronaldo, benötigt man nicht deren Einverständnis für die Verwendung ihres Bildnisses als Meme. Denn sie sind Personen der Zeitgeschichte, die das hinnehmen müssen - § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG. Wichtig ist aber, dass das Meme nicht beleidigend ist und das Foto nicht deren Privat- oder Intimsphäre verletzt. Aber Achtung, bedenkt dass ihr das Foto von der berühmten Person selbst angefertigt haben müsst. Denn ansonsten verletzt ihr die Urheberrechte des Fotografen. In diesem Fall kann er euch abmahnen lassen ⇒ Bilderklau und Fotoklau im Internet - Was kann man dagegen tun?
Wenn ihr das Foto nicht selbst gemacht habt, müsst ihr die Erlaubnis vom Fotografen einholen.
Werden Memes in der Praxis tatsächlich abgemahnt?
Meme in Theorie und Praxis
Nach dem oben Gesagten besteht in der Theorie in Deutschland für die Benutzung und Verbreitung von Memes eine hohe Abmahngefahr, insbesondere wegen Verstöße gegen das Urheberrecht. In Deutschland besteht keine Fair Use Regelung wie bspw. in den USA.
„Als Fair Use (deutsch Angemessene Verwendung) bezeichnet man eine Rechtsdoktrin der Urheberrechts-Systeme einiger Common Law-Länder (z. B. US-amerikanisches Copyright), die bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material zugesteht, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen - Quelle Wikipedia“
Die Praxis sah bisher etwas anders aus. Bei der Vielzahl an Meme im Internet müsste man meinen, dass eine Meme-Abmahnwelle nach der anderen über Deutschland rauscht. Das ist nicht der Fall. Es kommt tatsächlich äußerst selten zu Abmahnungen. Bekannt wurde die Verfolgung einer unerlaubten Meme Verwendung des Blogs "Geeksisters" durch die Bildagentur Getty Images. Getty Images forderte von den Betreibern des Blogs rund 800 Euro für die Verwendung des Socially Awkward Pinguin Meme ⇒ Was tun bei einer Abmahnung durch eine Bildagentur? (Getty Images, Corbis, StockFood, etc.)
Trotz der Vielzahl der Rechtsverstöße gehen die Rechteinhaber und Urheber bisher in der Regel gegen solche Meme Verwendungen nicht vor.
Das liegt zum einen daran, dass die Rechteinhaber in der Regel durch ein Meme kein erheblicher Schaden entsteht und zum anderen, dass viele Rechteinhaber sogar eine Werbewirkung in solchen Meme ausmachen können.
Solange der Urheber bzw. Rechteinhaber oder die im Meme abgebildete Person nicht in einem schlechten Licht dargestellt bzw. diskreditiert wird oder man mit dem Meme kein Geld verdient, ist die Gefahr einer Abmahnung aktuell weiterhin als eher gering einzustufen.
In der Theorie sind Meme ein erhebliches Problem, in der Praxis - bis auf Ausnahmen -bisher eher weniger.