In einem Ermittlungsverfahren wegen des Erwerbs von Büroanwendungssoftware über die Internetplattform eBay konnten wir die Einstellung des Verfahren zugunsten unserer Mandantschaft erreichen.
In dem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz wurde unserem Mandanten zur Last gelegt, u.a. die Büroanwendungssoftware Microsoft Office 2010 Professional Plus über eBay zu einem Bruchteil des Marktpreises erworben zu haben. Damit sei ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz anzunehmen, der über § 106 Urheberrechtsgesetz strafbar sei.
§ 106 UrhG: "Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Unser Mandant erwarb die Software tatsächlich über eBay, kannte jedoch den tatsächlichen Marktwert der Software nicht. Nach entsprechender Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Koblenz wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten nunmehr eingestellt.
Tipp:
Wer bei dem Kauf von Software im Internet auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor dem Kauf auf der Herstellerseite über den tatsächlichen Marktpreis informieren. Liegt das Angebot weit unter dem Preis, den der Hersteller angibt, sollte man von dem kauf Abstand nehmen.
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