Waldorf Frommer legt für Sony Berufung vor dem LG Leipzig gegen die Klageabweisung des AG Leipzig in Sachen Filesharing WG - Anschluss ein.
In dem Rechtsstreit der Sony Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte, gegen einen abgemahnten Anschlussinhaber, vertreten durch die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz wurde Berufung gegen das klageabweisende Urteil des AG Leipzig (Az. 106 C 219/15) durch die Sony Music Entertainment Germany GmbH eingelegt. In der Sache wurde der Anschlussinhaber einer WG abgemahnt. Das AG Leipzig wies die Klage ab, da es die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers als ausreichend erfüllt ansah. Die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz lehnte eine Störerhaftung bereits ab, weil volljährige Personen nach dem Prinzip der Eigenverantwortung nicht belehrt oder überwacht werden müssen, sofern keine Veranlassung dazu bestehe. Diese Veranlassung bestand im konkreten Fall tatsächlich nicht. Das AG Leipzig schloss sich dieser Argumentation an und urteilte, dass zudem jedem Mitbewohner ein Recht auf Privatsphäre zustehe, so dass es nicht geduldet werden müsse, dass die internetfähigen Geräte vom Anschlussinhaber überprüft werden.
Die Berufungsbegründung liegt derzeit noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass Waldorf Frommer die Tragweite der sekundären Darlegungslast angreifen wird. Der Fortgang des Verfahrens wird weitere Rechtssicherheit zu der Frage und den Voraussetzungen der Störerhaftung in Wohngemeinschaften geben.
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