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Wer haftet bei geteiltem Internetanschluss?
Bundesverfassungsgericht fordert BGH-Entscheidung, BvR 2365/11

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Wer haftet für die illegale Veröffentlichung von urheberrechtsgeschützten Werken im Internet bei geteiltem Internetzugang?

Wer haftet für die illegale Veröffentlichung von urheberrechtsgeschützten Werken im Internet bei geteiltem Internetzugang? Mit der Frage des unerlaubten Filesharings im Web hat sich das Bundesverfassungsgericht befassen müssen. Wegen der Bedeutung der Rechtssache forderten die Grundgesetzhüter in ihrem Beschluss vom 21. März forderten eine einheitliche Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (1 BvR 2365/11). Ein auf Internetpiraterie spezialisierter Polizeibeamter hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem der Sohn seiner Lebensgefährtin über seinen Anschluss Musik zum Download angeboten hatte und er zur Erstattung der Abmahnkosten verurteilt worden war.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Filesharing

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