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Abmahnung von Google wegen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung

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Verbraucherzentrale lässt Suchmaschinen-Gigant GOOGLE abmahnen / Neue Nutzungsregeln zu ungenau und zu schwammig / User wüssten nicht, wozu sie ihre Zustimmung erteilen.

Wegen seiner neuen Nutzungsbedingungen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) den Suchmaschinen-Primus Google abgemahnt. Dem Verband nach würden die Regeln gegen deutsches Recht verstoßen, schreibt Spiegel Online. Die Formulierungen seien zu unbestimmt formuliert und würden die User benachteiligen, argumentiert der Vzbv. Google kann bis zum 23. März eine Unterlassungserklärung abgeben.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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