Im Rechtsstreit um die Behauptung, ob Karstadt oder Intersport deutsche Marktführer im Sortiment Sport sind, hat der Bundesgerichtshof die Sache an das OLG München zurückgewiesen.
Im Rechtsstreit um die Behauptung, ob Karstadt oder Intersport deutsche Marktführer im Sortiment Sport sind, hat der Bundesgerichtshof die Sache an das OLG München zurückgewiesen. Intersport hatte in erster Instanz die Unterlassungsklage wegen Irreführung durchsetzen können. Der erste Zivilsenat des BGH urteilte aber, dass für die Annahme der Irreführung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung hervorzurufen sei. Dafür müsste das angesprochene Publikum die Intersport-Fachgeschäfte als wirtschaftliche Einheit ansehen – ob dies der Fall ist, müsse nun das Berufungsgericht prüfen.
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