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Bitcoin - US-Steuerfahnder verlangen Nutzerdaten

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Daten der Nutzer mit großen Transaktionsmengen sollen an die Steuerbehörde ISR übermittelt werden.

Die Krypto-Währung Bitcoin ist in aller Munde. Viele sehen hierin die Währung der Zukunft. Bei aller Euphorie wird dabei oft vergessen, dass die Internetwährung Bitcoin in rechtlicher Hinsicht wie jedes andere Zahlungsmittel zu behandeln ist. Das hat der europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2015 in aller Klarheit entschieden, (Rechtssache C-264/14).

Nun hat auch aktuell ein Richter in San Francisco entschieden, dass Handelsplattformen für Krypto-Währungen Daten der Nutzer mit großen Transaktionsmengen an die Steuerbehörde ISR übermitteln müssen. Der US-amerikanischen Steuerbehörde war aufgefallen, dass nur wenige Bürger Einnahmen aus Kryptonwährungen versteuerten. Aus diesem Grunde forderten die Steuerfahnder die Nutzerdaten von dem Plattformbetreiber heraus, um Steuernachzahlungen zu ermöglichen.

Digitale Währungen 

Die digitale Währung Bitcoin ist seit 2009 im Umlauf. Im Grunde genommen ist Bitcoin ein rein virtuelles Geld, für das kein Staat bürgt. Dies birgt Chancen und Risiken zugleich. Es ist jedoch fraglich, ob sich Bitcoin als Währung im klassischen Sinne etablieren wird. Letzten Endes basiert die Währung auf einem technischen System (Blockchain), welches allen Unternehmen offensteht. 

Nachteile überwiegen

Der größte Vorteil der Krypto-Währung Bitcoin bspw. ist zugleich auch deren größter Nachteil: Bitcoin ist dezentral. Das bedeutet, es findet keine Kontrolle statt, weder in staatlicher Hinsicht noch von einer Bank. Somit unterliegt die Währung größten Schwankungen und es gibt keine Absicherung in Krisenzeiten. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Blockchain im Laufe der Zeit langsamer wird, je mehr Nutzer daran teilnehmen werden. Damit werden auch die Transaktionsgebühren steigen.

Fazit

Digitale Währungen wie Bitcoin sind legal und müssen sich selbst aber auch an Recht und Gesetz halten, wenn man so will. Unternehmen ist anzuraten, sich mit dem Thema der Blockchain-Technologie auseinanderzusetzen und eigene Produkte zu entwickeln, die auf der einen Seite dem Zeitgeist entsprechen und auf der anderen Seite ein hohes Maß an Sicherheit mit sich bringen.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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