BGH zur Rufschädigung von Unternehmen
Der BGH äußert sich zur Rufschädigung von Unternehmen und stellt fest, dass das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich schutzfähig sei, VI ZR 39/14.
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Der BGH äußert sich zur Rufschädigung von Unternehmen und stellt fest, dass das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich schutzfähig sei, VI ZR 39/14.
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Die Kosten für eine Klage gegen Google auf Löschung von Links aus den Suchergebnissen wird von der Rechtschutzversicherung unserer Mandantin übernommen.
Beratungshilfe ist auch zu gewähren, wenn der Filesharingverstoß begangen wurde.
Die Videoüberwachung mit einer Überwachungskamera zum Schutz des Eigenheims ist zulässig.
Google kann verpflichtet werden, die Löschung von Links aus den Suchergebnissen herbeizuführen.
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Apple bietet Händlern und Importeuren von Speichermedien die Übernahme der ZPÜ-Geräteabgaben an.
Das Amtsgericht Koblenz hält einen Gegenstandswert für die außergerichtlichen Abmahnkosten von 1.000 Euro in den Altfällen der Kanzlei Waldorf Frommer für angemessen.
Erste Klage gegen Google wegen Löschung von Suchergebnissen von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist nun rechtshängig.