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Online-Archiv - Löschung alter Beiträge wegen Persönlichkeitsrecht
OLG Hamburg

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Das OLG Hamburg hat aktuell geurteilt, dass das Recht auf Vergessenwerden nicht nur die Suchmaschinen, sondern auch die  Seitenbetreiber in Haftung nimmt.

Das OLG Hamburg hat aktuell geurteilt, dass das Recht auf Vergessenwerden nicht nur die Suchmaschinen, sondern auch die  Seitenbetreiber in Haftung nimmt. Der Seitenbetreiber haftet demnach für Beiträge, die das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nach Erlöschen des allgemeinen Informationsinteresses beieinträchtigen. Der Betreiber der Seite muss dann die Inhalte seiner Seite derart modifizieren, dass der Beitrag durch Eingabe des Namens des Betroffenen in Internetsuchmaschinen nicht mehr auftaucht, Az.: 7 U 29/12, Urteil vom 07.07.2015

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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