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Das Urheberrecht und was es regelt

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Die moderne Computertechnik und das Web 2.0 bieten ungeahnte Möglichkeiten, Medien für Informations-, Lehr- und Unterhaltungszwecke zu erzeugen, zu beschaffen und auszutauschen.

Die moderne Computertechnik und das Web 2.0 bieten ungeahnte Möglichkeiten, Medien für Informations-, Lehr- und Unterhaltungszwecke zu erzeugen, zu beschaffen und auszutauschen. Wenn dabei nicht ausschließlich selbst erstellte Inhalte verwendet werden, ist die Gefahr groß, die Grenzen des Urheberrechtes zu verletzen. Das gilt nicht nur für Menschen, die selbst Medien erstellen, sondern auch für solche, welche sie nutzen und weitergeben. Zum sicheren Umgang mit den Neuen Medien gehört daher auch die Kenntnis über das Urheberrecht.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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