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GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

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„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“

Der mittlerweile immer häufiger zu sehende Hinweis auf der Internetplattform „YouTube“ bei der Suche nach Videos ist allseits gut bekannt.

„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“

verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung

Das Landgericht München hat im Rechtsstreit der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen YouTube nun entschieden, dass diese oder ähnlich lautende Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrung der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrung selbst vornehme. Dadurch werde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, urteilten die Richter.

Vergütung für die Nutzung von Musik im Streit

Rechtlich zulässig wären nach Ansicht des Gerichts die folgenden Aussagen: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da möglicherweise urheberrechtliche Ansprüche bestehen" oder "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da sich die GEMA und YouTube über die Lizenzierung bisher nicht geeinigt haben". Hintergrund der ganzen Auseinandersetzung ist ein seit Jahren schwelender Streit zwischen den beiden Parteien, wie solche Videos zu vergüten sind. YouTube bezahlt seit 2009 keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf seiner Plattform. Mit der GEMA konnte sich YouTube bis heute nicht auf eine tarifliche Regelung einigen.

Fazit:

Die ergangene Entscheidung ändert erst einmal nichts an den momentan verwendeten Sperrtafeln. YouTube kündigte an, das Urteil genau zu überprüfen. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist abzusehen, dass der Streit in eine nächste Runde gehen wird. Es bleibt also weiterhin sehr spannend.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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