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Darf man Fotos und Bilder aus der Google Bildersuche frei nutzen?
Sind die Bilder kostenlos und benötigt man eine Lizenz? Worauf man bei Bilder und Fotos aus dem Internet achten muss!

Veröffentlicht am

Viele Internetnutzer glauben fälschlicherweise, dass Fotos, die ins Internet gestellt werden, von jedermann frei verwendet werden können. Das ist falsch. Und der Irrtum kann teuer werden. Fotos sind grundsätzlich immer urheberrechtlich geschützt. Egal, ob sie in der Google-Bildersuche oder im Internet auftauchen. In der Regel ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich, um die Fotos zu verwenden. Worauf man dabei achten muss und wie man freie Fotos findet - mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.

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Nur gemeinfreie Fotos (CC0) kann man ohne Bedingungen und kostenfrei nutzen

Grundsätzlich sind Fotos immer urheberrechtlich geschützt, außer sie sind gemeinfrei geworden. Daher benötigt man für Fotos und Bilder, die man im Internet findet, grundsätzlich immer die Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers, sofern dieser die Bilder / Fotos im Rahmen einer CC0 Lizenz frei zur Verfügung gestellt hat. Nur in seltenen Fällen wird man Bilder im Internet vorfinden, die komplett kostenlos und ohne vorherige Lizenz frei genutzt werden können. Solche lizenzfreien Bilder kann man bspw. über die erweiterte Bildersuche bei Google finden. Dort muss man unter dem Punkt Nutzungsrechte nach Bildern / Fotos suchen, die "frei zu nutzen" sind. In allen anderen Fällen ist Vorsicht angesagt.

YouTube Video: Darf man Bilder aus dem Internet frei verwenden?
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Darf man fremde Fotos aus dem Internet selbst im Internet oder in Social Media Portalen wie Facebook, Instagram, YouTube, etc. veröffentlichen oder riskiert man eine Abmahnung des Fotografen?

Urheber oder Rechteinhaber müssen der Verwendung der Bilder ausdrücklich zustimmen

Allein der Umstand, dass bei der Google-Suche Bilder angezeigt werden, bedeutet natürlich nicht, dass diese verwendet werden dürfen. Der Urheber der Bilder darf frei darüber entscheiden, in welcher Art und in welchem Umfang seine Bilder genutzt werden. Dazu bedarf es im Zweifel der ausdrücklichen – bestenfalls schriftlichen (Lizenz) - Zustimmung des Urhebers der Bilder (beispielsweise der Fotograf, Künstler, etc.) oder des konkreten Rechteinhabers (also meist der Agenturen oder Datenbanken). Ohne diese Zustimmung sollte unbedingt die Verwendung unterlassen werden. Denn es droht eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwendung geschützten Bildmaterials (Urheberrechtsverletzung). Und das kann richtig teuer werden ⇒ Was tun bei einer Abmahnung durch eine Bildagentur?

Wenn Sie Bilder verwenden möchten, die nicht Ihr Eigentum sind, müssen Sie die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers einholen. Dies kann entweder durch eine schriftliche Genehmigung oder durch den Kauf einer Lizenz erfolgen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Sie die erforderliche Erlaubnis haben, bevor Sie Bilder verwenden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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Was ist mit Bilddatenbanken, die Bilder „kostenlos“ und lizenzfrei anbieten? Darf ich diese Bilder posten?

Aber es gibt doch viele kostenlose Bilddatenbanken wie flickr, pixelio, pixabay oder auch in Teilen getty images, die kostenlos Bilder anbieten. Kostenloses oder lizenzfreies Anbieten von Bildern auf Bilddatenbanken bedeutet meist nicht, dass die dort angebotenen Bilder einfach übernommen werden können. In den meisten Fällen muss auch dort ein Lizenzvertrag über die Bilder abgeschlossen werden. Daneben wird die Art und Weise der Nutzung von Bildern oft beschränkt – meist auf die ausschließlich private Nutzung.

Die gewerbliche Nutzung ist in der Regel von der einfachen Lizenzierung ausgenommen. Unbedingt muss darauf geachtet werden, ob aus den Bedingungen hervorgeht, ob man den Urheber nennen muss (Urhebervermerk). Nur wenn explizit geregelt, dass man den Urheber nicht nennen muss, könnt ihr das lassen. Ansonsten sollte man den Urheber immer nennen, wenn man nicht das Risiko einer Abmahnung eingehen will ⇒ Pixelio: Abmahnung bei falscher Verwendung von Bildern. Bilder und Fotos ohne jegliche Bedingung, Urhebernennung und dazu kostenfrei liegen nur dann vor, wenn sie vom Urheber / Rechteinhaber unter einer CC0 Lizenz angeboten werden.

YouTube Video: Bilderklau - wann und wie muss man eine Urhebernennung durchführen?
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Grundsätzlich muss man den Urheber bei der Verwendung fremder Bilder immer angeben.

Nutzungsbedingungen und AGB lesen

Jede Bilddatenbank hat ihre eigenen Bestimmungen und Bedingungen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, sich vor der Verwendung des Bildes konkret in den jeweiligen Nutzungsbedingungen oder AGB der Anbieter zu informieren, ob das dort angebotene Bild wirklich völlig „kostenlos“ für die beabsichtigte konkrete Verwendung genutzt werden darf.

Vorsicht bei unseriösen Anbietern und Bilddatenbanken

Besonders vorsichtig sollte man bei Anbietern sein, die bereits in ihrem Auftreten unseriös erscheinen. Hier geht es insbesondere um Datenbanken, bei denen man sich nicht so ganz sicher sein kann, ob das dortige Angebot tatsächlich durch rechtmäßige Lizenzen gedeckt ist. Anzeichen dafür ist  beispielsweise ein fehlendes Impressum. Hier heißt es: Finger weg!

Denn am Ende zahlt ihr die Zeche! Auch wenn die Seite, Bilddatenbank verspricht, dass ihr die Fotos frei und kostenlos verwenden könnt und dies nicht der Wahrheit entspricht, dann geht der Rechtinhaber / Urheber gegen euch vor. Mit dem Betreiber der Website, von der ihr die Fotos habt, geht ihr keinen Vertrag ein. Diesen könnt ihr dann auch nicht iun Regress nehmen. In vielen Fällen weiß man noch nicht einmal, wer der Betreiber der Website ist.

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In der Regel benötigt man eine Lizenz

Das Internet bietet ein unerschöpfliches Reservoir an Fotos und Bildern, die scheinbar frei verwendet werden können. Die Nutzung und Verwendung von fremden Fotos und Bildern ohne die Einwilligung (Lizenz) des Urhebers / Rechteinhaber ist in der Regel eine Rechtsverletzung. Ausnahme: der Urheber hat die Bilder / Fotos vollkommen frei gegeben und seine Nutzungsrechte daran aufgegeben (CC0 Lizenz) oder der Urheber ist bereits seit über 70 Jahren tot

Gerade bei vermeintlich kostenlosen Bilddatenbanken ist Vorsicht geboten. Vor der Verwendung dieser Bilder sollten die Bedingungen der einzelnen Datenbanken, Anbieter und Urheber genau überprüft werden. Im Zweifel nachfragen oder die Bilder nicht verwenden.

Bilder, die kostenfrei über die Google-Bildersuche gefunden werden, sind meist nicht lizenzfrei. Über die erweiterte Bildsuche kann man aber nach lizenzfreien Bildern / Fotos suchen. Bei allen anderen Fotos, die nicht lizenzfrei sind, muss die Zustimmung der Urheber vorliegen, damit man diese im Internet und in den sozialen Medien verwenden will. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei einer der bekannten Stockagenturen / Bildagenturen Bildlizenzen erwerben. Denn falls die Bildagentur ein Fehler macht, dann kann man diese in Regress nehmen, sofern man eine Abmahnung wegen des erworbenen Fotos erhalten hat. Aber auch hier ist sehr wichtig, dass man sich die Lizenzbedingungen / Nutzungsbedingungen / AGB der Bildagenturen genau durchliest und sich daran hält!  

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

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