Jameda muss falsche Bewertung teilweise löschen - OLG Hamm, 26 U 4/18
Das Ärzteportal Jameda muss die Veröffentlichung falscher Tatsachenbehauptungen unterlassen.
Das Ärzteportal Jameda muss die Veröffentlichung falscher Tatsachenbehauptungen unterlassen.
Google haftet für Links in den Suchergebnissen, wenn ein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliegt.
Das Jameda Urteil des BGH geht nicht weit genug.
Der BGH wirft dem Ärztebewertungsportal Jameda einen Mangel an Neutralität vor. Bewertungsportal Jameda muss Werbung entfernen - oder Arzt-Profil löschen.
Google muss den Bewerter einer Bewertung kontaktieren, wenn Zweifel an der Kundeneigenschaft bestehen.
Was passiert mit Mitarbeiterfotos nach Kündigung? Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt grundsätzlich nicht automatisch einen Widerruf dar.
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