Erfreuliche Entwicklungen in den von uns betreuten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz aufgrund des Erwerbs oder des Verkaufs von Modchips für Spielkonsolen: Die meisten Ermittlungsverfahren bekommen wir für unsere Mandanten eingestellt.
Erfreuliche Entwicklungen in den von uns betreuten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz aufgrund des Erwerbs oder des Verkaufs von Modchips für Spielkonsolen: Die meisten Ermittlungsverfahren bekommen wir für unsere Mandanten eingestellt. Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaften erheben, lautet meist auf Verdacht eines unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen und einer unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach §§ 108 b Absatz1 Nr. 1, 106 Absatz 1 UrhG. Betroffene sollten den Vorladungen der Polizeibehörden keine Folge leisten und sich umgehend an einen Anwalt wenden, damit dieser unverzüglich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden kann. In diesen Fällen sind die Aussichten für eine erfolgreiche Verteidigung am besten.
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