Das Landgericht Köln hat Stellung zur Zulässigkeit der Presse- und Medienberichterstattung im Zusammenhang mit prominenten Todesfällen bezogen und dabei klargestellt, dass das öffentliche Informationsinteresse der Presse und Medien die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familienangehörigen überwiegt, wenn zutreffend und sachlich berichtet wird.
Die Unterlassungsklage eines Arztes gegen einen Verlag wegen einer Berichterstattung über einen Arzthaftungsprozess wurde abgewiesen. Das Gericht urteilte, das die Pressefreiheit überwiegt.
Für einen renommierten Verlag konnten wir eine Schadensersatzklage in Höhe von 30.000 € wegen einer Berichterstattung abwehren. Eine Kreditgefährdung wurde nicht angenommen.
Klage gegen Facebook wegen Rufschädigung der Streitwert beläuft sich auf 100.000 € Facebook muss nach dem BGH den Prüf- und Mitwirkungspflichten nachkommen.
Filesharing im Familienverbund – Das Amtsgericht München hat mustergültig die Abweisung einer Filesharingklage im Familienverbund begründet und zur sekundären Darlegungslast erläutert.