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Videoüberwachung zum Schutz des Eigenheims zulässig
EuGH C-212/13

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Die Videoüberwachung mit einer Überwachungskamera zum Schutz des Eigenheims ist zulässig.

Die Videoüberwachung mit einer Überwachungskamera zum Schutz des Eigenheims ist zulässig. Dies entschied aktuell der EuGH C-212/13. Der EuGH weist darauf hin, dass Videoaufzeichnungen personenbezogene Daten sind, die ausnahmsweise ohne Einwilligung der gefilmten Personen angefertigt werden dürfen, wenn die Videoüberwachung ausschließlich aus persönlichen oder familiären Gründen erfolgt. Die Überwachung des öffentlichen Raumes ist unzulässig.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

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