Die Videoüberwachung mit einer Überwachungskamera zum Schutz des Eigenheims ist zulässig.
Die Videoüberwachung mit einer Überwachungskamera zum Schutz des Eigenheims ist zulässig. Dies entschied aktuell der EuGH C-212/13. Der EuGH weist darauf hin, dass Videoaufzeichnungen personenbezogene Daten sind, die ausnahmsweise ohne Einwilligung der gefilmten Personen angefertigt werden dürfen, wenn die Videoüberwachung ausschließlich aus persönlichen oder familiären Gründen erfolgt. Die Überwachung des öffentlichen Raumes ist unzulässig.
Kommentar schreiben