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AG Köln: Bezeichnung als "DSDS-Trottel" ist eine Beleidigung

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Menderes Bagci wehrt sich erfolgreich vor dem Amtsgericht Köln gegen Medienbericht / Promi-Magazin hatte ihn als “DSDS-Trottel“ bezeichnet / Dauerkandidat in diesem Jahr bereits zum elften Mal dabei

Menderes Bagci wehrt sich erfolgreich vor dem Amtsgericht Köln gegen Medienbericht / Promi-Magazin hatte ihn als “DSDS-Trottel“ bezeichnet / Dauerkandidat in diesem Jahr bereits zum elften Mal dabei

„Deutschland sucht den Superstar“ -Dauerkandidat Menderes Bagci hat sich vor dem Amtsgericht Köln erfolgreich gegen einen Medienbericht gewehrt, in dem er als „DSDS-Trottel“ bezeichnet wurde (Az. 137 C 435/11). Dies sei eine Beleidigung und ein negatives Werturteil, begründete der Richter laut Legal Tribune das Urteil. Schmerzensgeld wurde dem türkischstämmigen Michael Jackson Imitator nicht zugestanden – die Beleidigung sei nicht schwerwiegend genug.

Bagci war von einem Prominenten Online-Magazin als „DSDS-Trottel“ porträtiert worden. Dagegen hatte der 27-Jährige vor dem AG Köln Klage erhoben. Der Kandidat war seit dem Jahr 2002 bei jeder Staffel der Castingshow angetreten und für seine Hartnäckigkeit bekannt geworden. Zwei Mal schaffte er es in den „Recall“, schied aber dort erneut aus.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Beleidigung

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