<p>Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, <strong><a href="t3://page?uid=29" title="Karsten Gulden Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></strong> seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.<br /> Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.</p>
Das Landgericht Köln hat Stellung zur Zulässigkeit der Presse- und Medienberichterstattung im Zusammenhang mit prominenten Todesfällen bezogen und dabei klargestellt, dass das öffentliche Informationsinteresse der Presse und Medien die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familienangehörigen überwiegt, wenn zutreffend und sachlich berichtet wird.
Schadensersatz wegen einer Kündigung nach einem Pressebericht wird selten gezahlt. Klagen haben oft keine Aussicht auf Erfolg, wie ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt.
Die Unterlassungsklage eines Arztes gegen einen Verlag wegen einer Berichterstattung über einen Arzthaftungsprozess wurde abgewiesen. Das Gericht urteilte, das die Pressefreiheit überwiegt.
Für einen renommierten Verlag konnten wir eine Schadensersatzklage in Höhe von 30.000 € wegen einer Berichterstattung abwehren. Eine Kreditgefährdung wurde nicht angenommen.