Fachanwalt Karsten Gulden, LL.M. wurde in den Vorprüfungsausschuss für Urheber- und Medienrecht berufen.
Die Vorstände der beiden rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern haben in ihren Sitzungen vom 05.11.2016 und 11.01.2017 den Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus Mainz als Mitglied in den Vorprüfungsausschuss für Urheber- und Medienrecht für die Dauer von vier Jahren berufen. Die Berufung gilt ab dem 01.04.2017.
Die Geschäftsführung des Ausschusses beschäftigt sich mit dem Antragsverfahren auf Erteilung zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung.
Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung unterliegt strengen Kriterien, die von den Erwerbern erfüllt sein müssen. RechtsanwältInnen, die einen Fachanwaltstitel führen wollen, müssen besondere theoretische und auch praktische Kenntnisse in dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen. Die Kenntnisse müssen dabei das "Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird", § 2 Absatz 2 FAO.
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